Mutterschutz nach 1 Monat Beschäftigungsverhältnis?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz nach 1 Monat Beschäftigungsverhältnis?

Hallo Frau Bader, Meine bestehende Elternzeit endet für Kind 1 am 01.05.2014 und ich hatte 2 Jahre in Anspruch genommen. Mutterschutz Kind 2 beginnt am 12.6.2014. In diesem Zeitraum bin ich nach TVöD SUE angestellt, wie auch vor der Elternzeitffür Kind 1. Wie berechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Normalerweise ja die letzten 3 monatsgehälter, aber ich bekomme ja nur ein volles. Werden in diesem fall die letzten Abrechnungen vot der 1. Geburt berücksichtigt? Vlg, träumchen2012

von traeumchen2012 am 21.04.2014, 21:06



Antwort auf: Mutterschutz nach 1 Monat Beschäftigungsverhältnis?

Hallo, Sie bekommen einfach Ihr normales Gehalt weiter (wenn es nicht variiert) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Mutterschutz nach 1 Monat Beschäftigungsverhältnis?

Hast du normalerweise ein gleichmäßiges Gehalt oder variieren Zuschläge usw? Bei gleichmäßigem Gehalt wird einfach fiktiv berechnet, was du im Mutterschutz bekommen würdest. zB bei festem Stundenlohn und fester Stundenanzahl. Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.04.2014, 21:07



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