Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit bin ich (Beamtin/NRW) aus familienpolitschen Gründen bis zum Sommer 2016 ohne Dienstbezüge beurlaubt.Während dieser Beurlaubung bin ich schwanger geworden und hatte auch bislang meinen Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft informiert.Leider hatte ich in der letzten Woche eine frühe Todgeburt. Meine Frage an Sie: - Kann ich meine Beurlaubung durch den mir nun zustehenden Mutterschutz unterbrechen und quasi hinten anstellen, auch wenn mir keine Bezüge zustehen? - Bis wann muss ich die Geburt beim Arbeitgeber anzeigen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
von Sonnenblume33 am 04.12.2015, 23:45