Frage: mutterschutz in elternzeit

Hallo, was bekomm ich an Geld, wenn ich in Elternzeit wieder in Mutterschutz rutsche? Ich nehme 3 Jahre Elternzeit und bekomm im 1. Jahr Elterngeld, danach nichts mehr

von brini83 am 04.06.2019, 06:11



Antwort auf: mutterschutz in elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2019



Antwort auf: mutterschutz in elternzeit

Hallo, beende die Elternzeit einen Tag vor dem neuen Mutterschutz, dann lebt Dein alter Vertrag wieder auf und Du bekommst wieder Geld. Viele Grüße

von Mamamaike am 04.06.2019, 06:22



Antwort auf: mutterschutz in elternzeit

Wenn du einen Tag vor neuen Mutterschutz deine Elternzeit beendest, erhältst du vom AG den vollen Mutterschaftsgeld Zuschlag. Dein alter Vertrag ist wieder aktiv dann. Elterngeld gibt mindestsatz mit Geschwisterbonus, wenn du im Jahr vor neuen Mutterschutz nicht gearbeitet hast.

Mitglied inaktiv - 04.06.2019, 07:10



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