Hallo,
ich arbeite in einem häuslichen Krankenpflegedienst und bin jetzt schwanger. Ich weiß, daß ich laut Mutterschutzgesetz in der Schwangerschaft keine Injektionen verabreichen darf.
Bei uns besteht die Hauptarbeit aus Insulininjektionen. Und so bin ich nur schwer einsetzbar. Ich bin generell bereit Injektionen zu verabreichen. Ich sehe darin weniger Risiko als in anderen Sachen, die ich laut Muschu-Gesetz machen darf.
Sie möchten mir jetzt einen Schrieb aufsetzen, in dem ich unterschreibe, daß ich über die Risiken aufgeklärt bin, und weiter auf eigene Verantwortung Injektionen verabreiche.
Meine Fragen:
Entbindet so ein Schrieb den Arbeitgeber tatsächlich von der Pflicht, sich an das Muschu-Gesetz zu halten und dürfen sie daraufhin mich überhaupt mit Tätigkeiten beauftragen, die ich laut Gesetz nicht machen darf?
Und kann mir ein Nachteil entstehen, wenn ich so etwas unterschreibe?
Gruß,
Tanja
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 19:09
Antwort auf:
Mutterschutz in der Schwangerschaft
Hallo,
das MuSchG dient dem Schutz von Mutter u Kind gegen den AG. Wenn Sie freiwillig auf rechte verzichten, bedeutet das, das der Ag nicht haftbar gemacht werden kann. Ob das im Einzelfall zulaessig oder sittenwidrig ist, wuerde ich von der Hoehe des Risikos abhaengig machen. Aber das heisst nicht, dass Ihr AG nicht spaeter Aerger bekommen kann.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2007
Antwort auf:
Mutterschutz in der Schwangerschaft
Soweit ich weiß, unterschreibst Du nur für die Dinge, die Du bereit bist zu machen. In Deinem Fall die Insulinspritzen. Du entbindest damit Deinen AG nicht vom MuSchuG. Allerdings entbindest Du den AG von der Verantwortung im Falle einer Schädigung des Kindes, die durch das Insulinspritzen entstehen können.
Als ich schwanger war (bin MTLA) wurde ich vor die Wahl gestellt, zu unterschreiben und im Labor (jetzt nicht gerade das mit der höchsten Infektionsgefahr) zu arbeiten oder ausschliesslich Schreibtätigkeiten (also nur sitzen). Haben uns aber anders einigen können. Würde jedenfalls nicht unterschreiben.
LG
Mitglied inaktiv - 12.07.2007, 20:49