Hallo Frau Bäder,
ich bin Beamtin in NRW. Ich bin beurlaubt in Elternzeit. Vorher habe ich in Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Diese endet laut Genehmigung am 31.7.19 Ich bin wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt laut Berechnung am 28.7.19 (ET 8.9.19).
1. Wenn ich nach dem Ablauf der Elternzeit in den Mutterschutz eintreten, steht mir eine Rückkehr in Vollzeit zu? In der Vergangenheit habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet und konnte zum Eintritt des Mutterschutzes in Vollzeit wechseln, aber jetzt bin ich ja ganz beurlaubt, geht das dann auch?
2.Meine Beurlaubung endet inmitten der Sommerferien. Laut Gesetz darf eine Elternzeit nur unter bestimmten Umständen in den Sommerferien enden. Das wurde so genehmigt, noch bevor ich von meiner Schwangerschaft wusste. Kann das zurück genommen werden?
von
CologneMumishere
am 27.03.2019, 17:11
Antwort auf:
Mutterschutz in Anschluss an die Elternzeit
Hallo,
ich verstehe den Status nicht so ganz. Sie sind jetzt in Elternzeit. oder beurlaubt?Ohne zu arbeiten. Vorher waren Sie in Elternzeit mit Teilzeit? Eigentlich haben Sie einen Vollzeitvertrag?
dann lebt mit Beendigung der Elternzeit der Vollzeitvertrag auf. Sie sollten die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2019
Antwort auf:
Mutterschutz in Anschluss an die Elternzeit
Ja was jetzt. Hast du Elternzeit? Oder bist du beurlaubt? Das sind zwei paar Schuhe. Wann ist Das Kind geboren? Hast du glatte Jahre Elternzeit dass das Ende in den Ferien liegt? Was meinst du mit Vollzeit? Du kannst deine laufende Elternzeit auf einen Tag vor dem neuen mutterschutz beenden dann wirst du im mutterschutz mit dem deputat geführt welches du vor!! der Elternzeit hattest. Wenn das Vollzeit war beende, wenn es aber weniger Stunden waren wie deine tz dann nicht beenden
von
mellomania
am 27.03.2019, 18:26