Frage: Mutterschutz im OP

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit 12 Jahren OP-Schwester und nun im 2. Trimester schwanger. Ich habe vom Betriebsarzt einen Katalog erhalten mit Aufgaben, die ich im OP erledigen darf oder auch nicht erledigen darf. Aufgrund von Personalmangel ist es mir fast täglich nicht möglich, diese Dinge einzuhalten. Oft gehe ich mit Rückenschmerzen in den Feierabend, da ich als Springer bei vielen OP-Wechsel fast non-stop auf den Beinen bin. Auch der Umgang unter den Kollegen, denen ich eher Last als Hilfe bin, belastet mich enorm. Im vergangenen Jahr hatte ich in der 12. SSW einen Abort, weshalb meine Angst vor Komplikationen ständig da ist. Aus Gesprächen mit meiner Leitung ging hervor, das ich alternativ auf Station eingesetzt werden soll. Das wäre für mich die reinste Belastung. Ich bin nach der Ausbildung direkt in den OP gegangen, da die Stationsarbeit absolut nichts für mich war und ich mit vielen Situationen nicht zurecht gekommen bin - und da sah die Personallage noch anders aus. Bei meiner ersten Schwangerschaft wurde ich fast direkt ins BV geschickt, da ich nirgendwo anders einsetzbar war. Der BA sagte, dass aufgrund von Personalmangel jetzt keiner mehr ins BV geschickt wird und versucht das BV auf meinen Frauenarzt abzuwälzen. Dieser wiederum meint, dass es Sache des AG ist... Meine Teamleitung ist der Meinung, dass ich außer im OP auch nirgends einsetzbar bin, da ich zu lange aus der stationären Pflege raus bin und außer in der Ausbildung auch nie auf einer Station tätig war, die PDL sieht das aber anders... Muss ich mir dieses hin und her gefallen lassen? Welche Möglichkeiten habe ich? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für die Informationen!

von Feijan84 am 18.05.2019, 12:37



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Hallo, Gewerbeaufsichtsamt einschalten und mit ins Boot holen. Und dem Ag schriftlich mitteilen, dass Sie jetzt nur noch machen, was Sie dürfen und ihm (obwohl er es kennt) die Liste vom Betriebsarzt vorlegen. Es geht nicht, dass Sie Dinge machen, die dem Kind schaden. Leisten Sie Dienst nach Vorschrift. Und wenn das Mobbing zu viel wird ist auch ein ärztliches BV vom FA möglich. Wenn Sie einfach nicht zur Arbeit erscheinen kann der AG kündigen - trotz Schwangerschaft. Ansonsten darf der Ag Sie auf Station versetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2019



Antwort auf: Mutterschutz im OP

es tut mir leid aber das ist nicht deine sache. wenn arbeit für dich da ist außerhalb des op was auch richtig so ist und eigentlich der sinn, dann MUSST du diese arbeit machen. du erhälst immerhin geld! du hast da kein mitspracherecht. wer geld will, muss arbeiten. und ein bv kann man doch nicht auf einen gyn abwälzen. der hat doch gar nix mit deinem arbeitsplatz zu tun. und ob FG oder nicht, Angst da oder nicht, das hatte ich auch wie viele andere. es geht NUR um Gefahren an DEINEM arbeitsplatz. die sind da, AG tut was er von gesetz wegen her muss, er gibt dir andren job und fertig. ob du jetzt damit zu recht kommst oder nicht, obligt dir leider nicht. klinkgt jetzt hart, ist aber so.

von mellomania am 18.05.2019, 12:55



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Aufgrund von Personalmangel ist es mir fast täglich nicht möglich, diese Dinge einzuhalten. Oft gehe ich mit Rückenschmerzen in den Feierabend, da ich als Springer bei vielen OP-Wechsel fast non-stop auf den Beinen bin. Du hast die Möglichkeit, jederzeit eine Anpassung der Arbeitsbedingungen, bzw. ein Gespräch über die Gefährdungsbeurteilung zu verlangen. So stehts im Gesetz, so stehts auch in der Gefährdungsbeurteilung. Die Schutzmaßnahmen wurden festgelegt und deiner Meinung nach sind sie schwer einzuhalten. Fordere von deinem Vorgesetzten eine klare Ansage, wie er gedenkt, die Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. Deine Aufgabe wäre es, die Ruhepausen in jedem Fall einzuhalten, zusätzlich auch die Pausen, die dir als Schwangere im Bedarfsfall zustehen. Das du den Eindruck hast, den Kollegen mehr Last als Hilfe zu sein, muss im Teamgespräch offen diskutiert werden. Es ist nicht deine Schuld, dass du Einschränkungen unterliegst. Da sollte auch deine Wahrnehmung etwas toleranter werden. Wenn du meinst, dass das alles nicht praktikabel ist, dann kannst du die Gewerbeaufsicht um eine Arbeitsplatzüberprüfung bitten. Wenn dir das alles trotzdem nicht gefällt, dann kannst du unbezahlten Urlaub nehmen.

Mitglied inaktiv - 18.05.2019, 13:13



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Liebe mellomania, sollte der neue Arbeitsplatz denn dann nicht auch zumutbar sein? Eine Krankenpflege Ausbildung dauert 3 Jahre. Und ich soll jetzt für den Stationsalltag innerhalb von 4 Monaten Dinge lernen, die sich in den letzten 12 Jahren in der Pflege verändert haben, geschweige denn die Krankheitsbilder, die ich bei weitem nicht mehr alle auf dem Schirm habe? Ich habe kein Problem damit, weiter im OP zu arbeiten, aber es ist dort einfach derzeit nicht möglich nach dem Mutterschutzgesetz zu arbeiten. Alleine gestern war ich wieder als einziger Springer im Saal und es wurde ohne Absprache das Narkosegas aufgedreht, weil ein neuer Zugang gebraucht wurde und die TIVA gestoppt werden musste.

von Feijan84 am 18.05.2019, 13:16



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Liebe uriah, Vielen Dank für die Idee mit dem unbezahlten Urlaub!

von Feijan84 am 18.05.2019, 13:21



Antwort auf: Mutterschutz im OP

und wenn du merkst, dass es nicht geht, kannst und solltest du jederzeit das gespräch suchen. von vorneherein aber sagen, nö, das geht halt nicht. das problem ist dass der AG schauen muss wie er dich umsetzt und er das getan hat. auch dort gibt es mit sicherheit leute die schon schwanger waren oder sind. das müsste dann auch für die angepasst worden sein. hast du eine kollegin auf station dass du sie mal fragen kannst wie es bei ihr war?

von mellomania am 18.05.2019, 13:31



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ich habe allein in der letzten Woche mehrmals das Gespräch gesucht. Einmal mit meinem Team und zweimal mit meiner Leitung und auch mit dem BA. Bei diesen Gesprächen ist bisher nichts eindeutiges raus gekommen... eine konkrete Station, auf die ich gehen kann gibt es bisher auch nicht. Von einer Kollegin, die derzeit im Mutterschutz ist (hat bis dahin für 30h im Monat auf Station ausgeholfen) weiß ich, dass eine andere Krankenschwester auf einer anderen Station ein BV bekommen hat, da sie nicht mehr einsetzbar war. Ich weiß nicht wonach das geht. Meinen OP-Kollegen ist es lieber das ich gehe, da so wenigstens die Stelle wieder frei gegeben wird...

von Feijan84 am 18.05.2019, 13:48



Antwort auf: Mutterschutz im OP

das problem ist, dass es ALLEINE DER AG entscheidet. nur weil die eine ein bv bekommt heißt es nicht, dass es generell so läuft. für dich wird ein arbeitsplatz geschaffen. daher hat der AG seine pflicht vorerst getan. der BA kennt ja auch die situationen auf station sodass er dann, wenn der platz sicher gefunden ist, da was dazu sagen kann. aber um konkret zu sehen, obs passt oder nicht, muss ja der platz da sein wo du hinsollst und DANN wird DA neu geschaut

von mellomania am 18.05.2019, 14:01



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ich habe nun eine Reihe konkreter Vorschläge gemacht, die du tun kannst. Letztlich ist die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht) dafür da, die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überwachen. Der Weg steht dir doch offen, und dass dir geholfen wird ist so gut wie garantiert. So wie du schreibst, klingt es ein wenig danach, als wollest du nicht mehr arbeiten. Denn auf die konkreten Wege bist du mit keinem Wort eingegangen. Wenn man nicht mehr arbeiten möchte, kann man sich selber freistellen (Urlaub, unbezahler Urlaub, Kündigung etc.).

Mitglied inaktiv - 18.05.2019, 15:45



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Das allein der AG entscheidet, ist mir schon klar. Was mit unklar ist, ist: eine schwangere OP Schwester kann auf Station arbeiten aber eine Stationsschwester nicht mehr?

von Feijan84 am 18.05.2019, 15:57



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Liebe uriah, oben hab ich ja schon geschrieben, dass ich kein Problem damit habe weiter im OP zu arbeiten, WENN ich auch die Schutzbestimmungen einhalten kann. Ich bin immer sehr gerne zur Arbeit gegangen, aber so wie es im Moment läuft ist es sehr frustrierend. Entweder ich lasse Patienten und Kollegen hängen und achte auf mich, oder ich verletze die „Auflagen“ die ich vom BA bekommen habe. Und eine zusätzliche Person im selben Saal einzusetzen ist derzeit aus Personalmangel nicht möglich.

von Feijan84 am 18.05.2019, 16:05



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Was mit unklar ist, ist: eine schwangere OP Schwester kann auf Station arbeiten aber eine Stationsschwester nicht mehr? Was willst du mit diesen Überlegungen denn bezwecken? Es ist nicht deine Aufgabe, die internen Entscheidungen, die der Arbeitgeber zur Beschäftigung deiner Kolleginnen trifft, zu hinterfragen. Und er ist dir gar keine Rechenschaft schuldig. Vielleicht war es damals eben so, heute hat man andere Möglichkeiten geschaffen. Du lenkst damit nur ab von dem eigentlichen Problem. Und das hat vermutlich mehr mit deiner Abgrenzungsfähigkeit zu tun. Niemand kann dich zwingen, Tätigkeiten auszuführen, die dir nach dem MuSchG nicht erlaubt sind. Also tue es einfach nicht. Und wenn das Narkosegas aufgedreht wird, musst du rausgehen. Das machst du nur einmal, danach findet dein Chef Lösungen, die praktikabel sind.

Mitglied inaktiv - 18.05.2019, 16:07



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Wenn du bereit bist, täglich anzupacken und Dinge zu tun, die dir verboten sind - warum sollte dein Chef sich die Mühe machen, etwas zu ändern? Andererseits bringst du dich und dein Kind evtl in Gefahr und dem Chef droht riesig Ärger wenn es zu einem Schaden käme. Fahrlässige oder vorsätzliche Gefährdung einer Schwangeren, könnte mit empfindlichem Bußgeld oder auch einem Strafverfahren enden. Du musst dich besser abgrenzen und konsequenter sein. Einmal ankündigen und dann durchziehen.

Mitglied inaktiv - 18.05.2019, 16:11



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ich finde es ja prinzipiell in Ordnung, wenn nicht jede Frau bei kleinsten Schwangerschaftsbeschwerden ein BV bekommt, aber Du bist ja nun wirklich die Schwangeren-Hasserin schlechthin. Du verlangst wirklich von einer Frau, die schwanger ist und in der Pflege arbeitet bzw. im OP, dass sie diese Schwerstarbeit weiter verrichten soll? Ich wünsche Dir ein Praktikum in der Pflege und im OP und dann möchte ich mal sehen, ob Du das im unschwangeren Zustand schaffst. Im übrigen solltest Du einmal darüber nachdenken, ob Deine ständige Präsenz hier wirklich angebracht ist. Du antwortest täglich zeitnah und bist anscheinend die einzige in diesem Forum, die eine Standleitung hat und ständig angepiept wird, wenn es ein neues Posting gibt, vor allem zum Thema BV.

von Port am 18.05.2019, 16:37



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ok, du willst im OP bleiben, aber zu anderen Bedingungen. Dann führe Protokoll und fordere deinen AG schriftlich auf, die Missstände abzustellen (z.B. die Sache mit dem Narkosegas). Zur Not involviere die Aufsicht mit dem Protokoll. Nimm dir einen Hocker mit in den OP und setz dich hin, so immer du Zeit hast. Erkläre deinen Kollegen, dass es dir leid tut, dass du vorübergehend Einschränkungen mitbringst, aber du auch auf dich selbst achten musst. Unbezahlter Urlaub macht sich natürlich negativ beim Mutterschutzgeld und dem Elterngeld bemerkbar. Das solltest du bedenken. Mir ist nicht klar, welche Tätigkeiten auf der Station überhaupt für dich blieben - schwer heben geht nicht, schieben nur begrenzt. Papierkram, Pillen sortieren, Blutdruck messen, Essen austeilen... Aber dafür weiß ich zu wenig über die Pflege. Und: ja, du brauchst ein härteres Fell, wenn dich die Situation mit den Kollegen so enorm belastet. Das Ende ist doch in Sicht ....

von drosera am 18.05.2019, 17:17



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Danke, das mit dem Protokoll werde ich mal machen. Normalerweise hab ich ein recht dickes Fell, aber die letzten Wochen gingen sehr an die Substanz und das ich zuletzt sogar von Kollegen ignoriert wurde hat das Fass dann zum Überlaufen gebracht... Welche Aufgaben auf Station auf mich warten weiß ich auch nicht. Dafür ist die Ausbildung zu lange her und es hat sich ja auch einiges in der Zeit getan (Bezugspflege, etc...). Ich will am Ende bloß nicht in der Küche stehen und Teller sortieren, nur weil es im Haus nichts anderes für mich gibt....

von Feijan84 am 18.05.2019, 18:59



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Als OP Schwester wirst du am Ende nicht in der Küche stehen und Teller sortieren, denn dafür bist du zu gut bezahlt. Das können Mitarbeiter im Niedriglohnsektor erledigen. Aber auf Station kannst du im Stationsbüro aushelfen. Essenbestellungen aufnehmen, Essen austeilen und wieder einsammeln, Verlegungen planen, Entlassungen und Neuaufnahmen; eben patientenferne Tätigkeiten ohne direkte Pflege. Dazu wirst du keine besondere Pflegeausbildung brauchen, das kannst du in ein paar Tagen lernen. Der Betriebsarzt hat einen ganzen Katalog (Positiv- /Negativliste) was auf Station in der Schwangerschaft in Frage kommt. Dein Problem ist, dass du alles im Voraus kontrollieren willst. Und du hast eben leider kein Mitspracherecht.

Mitglied inaktiv - 18.05.2019, 19:13



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ich will nichts kontrollieren, sondern vorbereitet sein. Und auch wenn das jetzt wieder so klingt als wolle ich nicht arbeiten: für die Hälfte der von dir geschilderten Tätigkeiten gibt es in meinem Haus mittlerweile Servicekräfte. Ich bin KS mit spezieller Weiterbildung und werde im Funktionsdienst + Jahre der Berufserfahrung schon besser bezahlt als die Kollegen auf Station, also kann das Gehalt ja wohl keine Rolle spielen.

von Feijan84 am 18.05.2019, 19:42



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Und was willst du jetzt hier in einem Forum, wo niemand die speziellen Gegebenheiten in deinem Hause kennt? Du hast den Betriebsrat, du hast den Betriebsarzt - die können dich vor Ort beraten. Ein Mitspracherecht hast du nicht. Dein AG ist angehalten, dich mit unschädlichen Ersatztätigkeiten weiter zu beschäftigen. Diese Möglichkeiten müssen genutzt werden. So sagt es das Gesetz. Ich denke du weißt jetzt genug, um dafür zu sorgen, dass du nicht mehr verbotene Tätigkeiten ausführst.

Mitglied inaktiv - 18.05.2019, 20:17



Antwort auf: Mutterschutz im OP

In diesem Forum wollte ich von *Frau Bader* gerne wissen, wie lange ich mir das hin und her mit Station ja/nein oder OP ja/nein gefallen lassen muss und welche Möglichkeiten ich habe, da etwas in die Wege zu leiten das ich nicht in der Luft hängen gelassen werde. Ich bin gerne auf alles vorbereitet und stelle deshalb auch Fragen zu Antworten, die hier gegeben wurden und ergänze meine Geschichte, da ja scheinbar sonst NICHT verstanden wird, das ich GERNE arbeite, es im Moment aber echt bescheiden läuft. Das du kein Verfechter des BV bist hab ich schon verstanden. Und darum geht es mir aber auch nicht. Ich wüsste nur gern, ob es rechtens ist mich im OP allein aufgrund von Personalmangel im Haus so auf weitere Maßnahmen warten zu lassen.

von Feijan84 am 18.05.2019, 20:40



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Mir eine AU holen für vorerst eine Woche. Narkosegase sind in der Schwangerschaft gefährlich soweit ich weiß und das Hin und her empfinde ich nach Deinen Schilderungen als Mobbing. AU wegen Überbelastung / Stress. Dann würde ich die genannten Stellen kontaktieren und ggf. den Betriebsrat einschalten. Und wieder arbeiten gehen, wenn abschließend geklärt ist wo. Dir muss aber klar sein dass sie Dich dann einsetzen dürfen wie sie es machen sofern es dem Mutterschutz entspricht. Wenn Du Gehalt haben möchtest dann musst Du da durch, immerhin wirst Du bezahlt. Bisher hast Du nichts abgelehnt und daher das hin und her oder ?

von Sternenschnuppe am 18.05.2019, 21:34



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Hallo Sternenschnuppe, nein, ich habe nichts abgelehnt, meiner Leitung aber im letzten Gespräch mitgeteilt, dass ich das so im OP mit der laufenden Unterbesetzung nicht mehr schaffen kann und nochmal um Alternativen gebeten. Nach einem Telefonat mit der PDL bekam ich aber nur die Rückmeldung, dass es auf Station gehen wird. Welche Station in Frage kommt ist aber allen noch nicht klar, auch nicht welche Aufgaben ich dort übernehmen soll. Das ganze läuft so schleppend, das es an „hinhalten“ grenzt... Um weiter im OP bleiben zu können, müsste ich mit zwei weiteren Leuten in einem Saal eingeteilt werden. Einer fürs Instrumentieren, und einer der mich bei den Springertätigkeiten unterstützt, da ja schweres heben und schieben weg fällt und ich im Notfall auch nicht einfach verschwinden kann, wenn mal wieder das Gas aufgedreht werden sollte. Und das ist nur ein Teil der Verbote die ich bekommen habe. All das ist meiner Leitung bekannt, aber es gibt halt keine Leute....

von Feijan84 am 18.05.2019, 21:53



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Dann würde ich Montag direkt zum Arzt und um eine AU bitten, da Du psychisch und körperlich am Ende bist und der AG bisher keine Lösung gefunden hat. Dann kannst Du in Sicherheit für Dich und das Baby durchschnaufen und noch einmal die hier genannten Stellen kontaktieren. Ich meine dass da das Gewerbeaufsichtsamt auch unterstützt und vermittelt. Bin da aber nicht so sicher. Wichtig ist diese unerträgliche Situation JETZT zu beenden bis eine Lösung gefunden wurde. Ggf. wende Dich an höhere Stellen die es bei Euch gibt.

von Sternenschnuppe am 18.05.2019, 21:58



Antwort auf: Mutterschutz im OP

sich eine au holen wenn man sie nicht braucht, krank machen, ist nicht rechtskonform sie soll am montag morgen VERLANGEN dass JETZT entschieden wird, wo sie arbeitet. wenn der AG das nicht kann, dann schickt ER nach hause. aber sie soll sich eine AU holen? wegen überbelastung stress= nicht dein ernst. sie hat kein mitspracherecht. und wenn sie teller sortiert, das ist die aufgabe des AG. wie oft noch. es ist nicht ihre aufgabe zu gucken, oh, da bin ich überqualifiziert, das mache ich nicht.

von mellomania am 18.05.2019, 22:24



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Sie schreibt von Schmerzen und auch Mobbing! Beides rechtfertigt eine AU wenn sie psychisch nicht mehr kann. Das ist völlig legal! Und zeitgleich soll sie, wie ich schrieb,sich Hilfe holen um verbindlich zu regeln wie es weitergeht. Auch völlig legal.

von Sternenschnuppe am 18.05.2019, 22:29



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Zitat: „sie hat kein mitspracherecht. und wenn sie teller sortiert, das ist die aufgabe des AG. wie oft noch. es ist nicht ihre aufgabe zu gucken, oh, da bin ich überqualifiziert, das mache ich nicht.“ Und wie oft noch?: der AG kommt nicht in die Hufe! Die Dinge die ich hier Preis gebe, sind Dinge die ich so empfinde UND Dinge, die meine Leitung so geäußert hat und bei weitem nicht alles! Ist nicht meine Aufgabe zu gucken wo ich hin komme, aber meine mich und mein Kind zu schützen. Und wenn ich mich rechtlich über meine Möglichkeiten informieren möchte ist das auch MEINE Sache. Ich will wissen was zumutbar ist und wenn das außer Frau Bader keiner genau weiß, dann behaltet doch bitte eure Ansichten für euch... Und BTW: psychischen Stress gilt es in der Schwangerschaft zu vermeiden, für die, die es noch nicht wissen...

von Feijan84 am 18.05.2019, 22:41



Antwort auf: Mutterschutz im OP

wenn der chef nicht in die pötte kommt bleibe angekündigt daheim! sag ihm, entweder er schützt dich und dein kind ode du kommst nicht. tust du aber nicht. du kommst weiter arbeiten. warum soll der chef dann in die pötte kommen? versteh mich nicht falsch aber solange du selber nicht drum kämpfst, änder sich doch nix dran daher am montag morgen VERLANGEN dass JETZT entschieden wird wo du hinkommst. anosnsten gehst du nach hause und bleibst da, BIS entschieden ist wo du hinkommst.

von mellomania am 18.05.2019, 22:49



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Und mit welchen Konsequenzen hab ich dann zu rechnen? „Unentschuldigtes“ fehlen kann auch gut ne Abmahnung zur Folge haben. Wenn ich meine Arbeit niederlege, dann muss ich dass doch eher vor Ort tun und da quasi warten....?

von Feijan84 am 18.05.2019, 23:04



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Einfach nicht zu Erscheinen ist der absolut rechtlich saubere Rat, Mellomania :-D Unterirdisch dieses Forum aber Frau Bader scheint sich an den tatsächlichen Falschberatungen nicht zu stören. Im Übrigen stimme ich mit Sternenschnuppe überein. Die Fragestellerin scheint verständlicherweise vom Kämpfen völlig im Eimer zu sein. Sie sollte einen Arzt aufsuchen und alles schildern. Eine AU wegen Psyche kommt durchaus in betracht. Die Entscheidung trifft ein Arzt! Hut ab, dass sie hier so lange höflich blieb. ----------------------------- Zum Thema : Einfach Krank machen. Keiner schrieb je: Wenn etwas nicht nach Plan läuft, tue so als seist Du krank! Noch nie hier gelesen. Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen dem Satz "Hoffentlich wirst Du von dem Druck nicht krank" und "simuliere einfach!". Gerade Juristen wissen um die Feinheiten ;-) Des Weiteren stellt eine AU immer noch ein Arzt aus und keine schwangere Frau selbst.

von HeyDu! am 18.05.2019, 23:06



Antwort auf: Mutterschutz im OP

ich sagte NICHT sie solle einfach nicht kommen. ich sagte, aber auch ihre idee könnte gehen, ANGEKÜNDIGT nicht arbeiten. lies doch bitte mal. Sie ist im zweiten Trimsester, rennt seit monaten jeden Tag in die ARbeit rein, die sie so nicht machen dürfte, der AG reagiert natürlich schleppen, da sie ja immer wieder kommt. und ich sagte, um druck auszuüben, sie soll dem AG sagen wenn er nicht SOROFRT handelt geht sie JETZT um ihr kind zu schützen. was soll sie denn sonst machen? ich sagte nicht, sie soll einfach daheim bleiben. sie kann auch und sollte das schnellstmöglich tun wenn noch nicht geschehen, das gewerbeaufsichtsamt einschalten. solange sie immer wieder kommt und arbeitet, wie auch immer, wird der AG nicht viel machen. der sagt sich auch, ok, lang isses ja nicht mehr. es gibt solche AG. und sie muss die möglichkeit haben, druck auszuüben. es geht hier um arbeit die sie so nicht machen darf.

von mellomania am 19.05.2019, 08:01



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Frau Bader wird dir sicherlich dasselbe sagen, was du von uns gehört hast. Dass du dich an die Vorgesetzten und die Gewerbeaufsicht wenden kannst, um den Arbeitsplatz überprüfung zu lassen. Aber darauf gehst du nicht ein. Zum Thema "Gas aufdrehen": Viele Ärztinnen in Ausbildung verheimlichen ihre Schwangerschaft bis man es nicht mehr übersehen kann, um weiter operieren zu können. Sie brauchen wegen der WBO eine bestimmte Anzahl von OPs in ihrer Karriere. Und das trotz Einsatz von Röntgengeräten und Laserskalpellen. Selbstständige Zahnärztinnen arbeiten idR bis zur Mutterschutzfrist und Geburt weiter, genauso Allgemeinärztinnen. Nur die angestellten Schwangeren machen ein Theater um die Narkosegase und den OP. Die Gase werden im OP nicht in die Raumluft abgeleitet, sonst würde das Personal schläfrig. Die größere Gaskonzentration hat man im Aufwachraum, aber selbst dort gibt es hin und wieder Schwangere, die dort (warum auch immer) lange Monate gearbeitet haben. Und dem Baby ist nichts passiert. Ich will damit nicht sagen, dass du nicht deine Rechte einfordern sollst. Aber so dramatisch ist es nun auch nicht, dass du in Panik verfallen müßtest.

Mitglied inaktiv - 19.05.2019, 08:16



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ich möchte dich drauf hinweisen, was Frau Bader unten unter "@all" auch an dich geschrieben hat: "In der letzten Zeit häufen sich jedoch hier Ratschläge, die mit dem Rechtssystem nicht vereinbar sind. Das geht von " wenn der Arbeitgeber dies und das nicht macht könnte man ja auch krank werden" bis "dann datiert doch den Trennungszeitpunkt vor". Beides ist mit dem Rechtssystem nicht vereinbar, und m. E. auch strafrechtlich von Relevanz. Wer "krank macht" kann die Arbeitsstelle verlieren." ---------------- Ich finde es sehr dreist, dass du es prompt wieder schreibst. Damit beschädigst du das Niveau dieses Rechsforums. Und ich hoffe, dass es bald Konsequenzen für dich hat. @ Mellomania: dein Rat, angekündigt wegzubleiben, ist ebenfalls nicht rechtskonform, wenn auch weniger dreist.

Mitglied inaktiv - 19.05.2019, 08:23



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ich möchte dir einmal von mor berichten. Ich war in der SS in BV (GKV in Vollzeitbeschäftigung, spät und Nacht, interdisziplinäre Vollstation), das vorweg, bin aber wieder los getigert als die kleine 4 Monate alt war. Für mich gilt das MuSchG im ersten Lebensjahren durch das stillen weiter. Auch mir log man knallhart vor, dass alles geregelt wäre. Stillraum, liegemöglichkeit, Pausen, passende Vertretung, ISO Vertretung bla bla bla... Was war? Nix. Garnix. Stillzeiten konnte ich nicht einhalten, keine vertretung. Einen Raum musste ich immer suchen und dann auch gegen Konkurrenz verteidigen. Ich sollte in Isos rein.... Das hab ich genau 10 Tage mir gemacht, dann ist mir der Hut hoch gegangen. Ich habe vor versammelter Mannschaft angekündigt, nicht weiter Dienste zu verrichten, in denen meine Tochter passiv bedroht wird. Nachdem das dann zu einer 50%igen Besserung führte, dafür aber im stationszimmer abpumpen sollte, verlangte ich Freistellung bis zur Lösung des Problems. Es gibt nun kein Problem mehr. Du MUSST selber dafür sorgen, in dieser Branche geschützt zu sein. Du bist genau so scheiss egal wie ich, eine Nummer die Kohle ran schäffelt und nix kosten soll. Sie drehen das Gas hoch? Geh raus. Eigenschutz und der des ungeborenen steht vorne an. Du bist alleine? Dann geh gar nicht erst mit rein und warte in der Schleuse. Du kannst nicht sitzen? Frag bei der Hygiene nach, welchen Hocker du in den OP mit nehmen kannst damit er den Richtlinien entspricht. Ein Raum mit liege muss ran. Und klappt das nicht, dann darfst du ein BV verlangen bis zur Klärung der Situation. Wird das nix dann melde dich beim Gewerbeaufsichtsamt. Es wird sonst nicht besser, glaub mir. Hol deinen Betriebsrat und die Hygiene ins Boot. Ich halte OP übrigens für völlig unmöglich nach Richtlinien des BV. Du sollst dich jederzeit hinlegen können. Geht das? Nein? Ich würde mich übrigens im Zweifelsfalle mal in der Ecke zusammen sinken lassen. Wer so viel Fairness walten lässt- wie dein AG - muss davon auch nicht mehr zurück bekommen.

von Meyla am 19.05.2019, 08:36



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ach und davon ab: Ignoriere die Damen hier mal getrost. Seit Jahren und Tag attackieren sie jede schwangere mit Frage zu BV. Auch Frauen, die bereits eines haben, werden hier damit bedroht, Rückzahlungen zu erhalten weil es rechtswidrig wäre. Ich weiss nicht ob es Neid oder Verbitterung ist.... aber mach dir mal beides nicht zum Problem. Euren BA würde ich übrigens mal bei der Ärztekammer melden. Er arbeitet nicht in eurem Sinne sondern guckt auf stationäre Situation. Personalmangel macht die Arbeit nicht sicherer und ist nicht dein Problem. Ein Kriterium für oder gegen BV ist das schon 3x nicht...

von Meyla am 19.05.2019, 08:55



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ob angekündigt oder nicht es ist und bleibt dann unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. So ein Rat hat Konsequenzen... Zum Thema "krank machen" jabe ich meine Auffassung geschildert. Damit ist gut. Mein Wort zum Sonntag. Jetzt wieder Family Zeit.

von HeyDu! am 19.05.2019, 09:08



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Das mit dem Gewerbeaufsichtsamt habe ich durchaus registriert und es steht mit auf meiner Liste die ich in der kommenden Woche auf der Arbeit besprechen und angehen will. Nur weil ich nicht zu jedem Punkt etwas sage heißt es nicht das ich diese ignoriere. Zum Thema Narkosegas: ich glaube, dass es überall anders geregelt wird. In meinem Katalog, den ich vom BA erhalten habe gilt es als „Frucht gefährdender Stoff“, weshalb auch die Anästhesistinnen aus dem OP genommen werden und nur noch prämed. Dienst o.ä. machen. Wenn wenigstens Bescheid gesagt wird, das Gas aufgedreht wird, hab ich damit auch kein Problem, dann kann ich etwas tun. Aber die geschilderte Situation fand OHNE Absprache statt und wurde (da ich zu tun hatte) von mir erst bemerkt, als der neue Zugang lag. Ist ja schön, wenn bei so vielen mit Kontakt zu Narkosegasen nichts passiert ist, aber riskieren will ich es dennoch nicht und da steht es jedem frei das selbst zu entscheiden.

von Feijan84 am 19.05.2019, 09:11



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht. Du hast recht, am Ende zählt für den AG nur der Profit... Falle ich aus kann zu 100% ein Saal geschlossen werden...

von Feijan84 am 19.05.2019, 09:16



Antwort auf: Mutterschutz im OP

@uriah es mutet schon fast pathologisch an, wenn du den Post @all auf alle anderen beziehst nur nicht auf dich selbst. floe

von la-floe am 19.05.2019, 09:29



Antwort auf: Mutterschutz im OP

Ich glaube dir sofort, dass für dich Rechtskonformität einem pathologischen Zustand gleichkommt. Deinen Beiträgen zu schließen, die man am besten gar nicht liest.

Mitglied inaktiv - 19.05.2019, 09:44



Antwort auf: Mutterschutz im OP

@Port, La-Floe, Meyla: Ich bin ganz bei Euch! Manche Damen spielen sich hier täglich (stündlich) so auf, das ist unerträglich. Kein Wunder, dass es jetzt schon Frau Bäder reicht. Was macht Ihr eigentlich im realen Leben, wenn Ihr hier nonstop schreibt und Euch als Experten aufspielt? Wie die Geier lauern auf jede Frage zum BV. Ich bin wahrlich auch kein Freund von ungerechtfertigten BVs aber man kann es auch übertreiben. @Fragestellerin: Alles Gute!

von Car.78 am 20.05.2019, 11:54



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Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...