Hallo Frau Bader!
Kann die Elternzeit des 1. Kindes direkt vor dem Mutterschaftsurlaub für das 2. Kind aufhören (direkter Übergang oder evtl. Überschneidung) oder muß man zwischen Elternzeit des 1. Kindes und dem Mutterschaftsurlaub vor der Geburt des 2. Kindes gearbeitet haben, um den Zuschuß vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld zu bekommen?
Wenn ja, wielange muß man dazwischen gearbeitet haben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Elbe
Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 23:32
Antwort auf:
Mutterschutz im Anschluß an die Elternzeit
Hallo,
extremste Möglichkeit:
(Bsp.): 20.09. = letzter Tag EU
21.09. = 1. Tag Mutterschutz
dann volles Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2003
Antwort auf:
Mutterschutz im Anschluß an die Elternzeit
Ich meine den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld nicht das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (Ich hätte laut Ihrem Beispiel dazwischen nicht gearbeitet und habe ich dann trotzdem Anspruch auf den Zuschuß vom Arbeitgeber?)?!
Mitglied inaktiv - 25.09.2003, 12:21