Hallo Frau Bader! zu meinem Anliegen erst einmal die Fakten: Kind 1 geboren am 20.07.12 Erster Teil der Elternzeit beantragt bis zum 14.09.2014 via Einschreiben Rückschein Am 10.07.14 mit Eingang beim AG am 14.07.14 Elternzeit bis zum 19.07.2015 verlängert, auch per Einschreiben Rückschein. Mein AG hat mir am 12.09.14 eine Verlängerung der Elternzeit bis zum 13.09.15, wieso auch immer, bestätigt. Nun bin ich mit Kind 2 schwanger. Entbindungstermin ist wahrscheinlich zum 28.01.15. Mutterschutzbeginn wäre dann um den 17.12.14 bis ca. 25.03.15 mit anschließender 3jähriger Elternzeit. Das wären also die Eckdaten. Da ich das mit dem Recht auf Mutterschutz und deren Vorteile erst nach Verlängerung der Elternzeit für Kind 1 herausgefunden habe würde ich nun gern wissen, ob ich trotzdem die jetzt verlängerte Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 enden lassen kann. Die übriggeblieben Monate von Kind 1, knapp 7, würde ich dann gern im Anschluss der Elternzeit für Kind 2 nehmen. Dazu benötige ich dann wahrscheinlich das Einverständnis des AG, oder? Bis wann müßte ich dies dann beantragen? Oder vielleicht doch nicht? Wir wollen in ca. 2 Jahren eh Richtung Baden Württemberg ziehen. Vielen Dank für die Mühe, Juleea
von Juleea am 10.10.2014, 17:29