mein mann hat als nebengewerbe ein tattoostudio angemeldet und ich arbeite als ehefrau kostenlos und nicht angestellt in diesem studio. am 26.3. würde mein mutterschutz beginnen. DARF ich auch noch nach diesem termin im studio arbeiten? Welche finanzielle unterstützung steht mir anschließend zu? Kann ich erziehungsgeld beziehen obwohl ich im famiienbetrieb zeitweise arbeite? Für ihre beantwortung danke ich im vorraus... mfg silke
Mitglied inaktiv - 25.09.2002, 20:30