Mutterschutz bei schulischer Ausbildung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz bei schulischer Ausbildung

Hallo, ich Mutter von 3 Kindern, befinde mich im 4ten Semester der Ausbildung zur Erzieherin. Ich habe im Februar vor 2 Jahren meine jüngste Tochter während meiner Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin bekommen und hatte keinerlei Probleme mit dem 8-wöchigen Mutterschutz! Nun hat eine Klassenkameradin kürzlich entbunden und siehe da auf genau derselben Schule wird ihr der Mutterschutz verweigert. Ich habe mal ein wenig im MuSCHg gelesen und dort steht das auch weibliche Auszubildende ein Anrecht auf 8-wöchigen Mutterschutz haben (bei Früh- und Mehrgeburten sogar bis 12 Wochen). Macht es da einen Unterschied, ob es eine schulische Ausbildung ist oder nicht? Und wie kann es sein, das ich den Mutterschutz in Anspruch nehmen konnte und meine Mitschülerin nun nicht, trotzdem es genau dieselbe Schule ist? Begründet wurde es mit der Aussage, das es bei Schülern keine richtige Regelung dazu gibt! Was kann sie/wir nun tun, um sie zu unterstützen? Außerdem befinden wir uns gerade in dem, in der Ausbildung vorgesehenen Schwerpunktparktikum wobei wir 4 Tage in der Praxis sind und nur einen Tag in der Schule!

von monteccaggi am 12.04.2013, 20:53



Antwort auf: Mutterschutz bei schulischer Ausbildung

Hallo, Mutterschutz hat man nur, wenn man ein Arbeitgeber hat. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2013



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