Hallo,
Ich bin selbständig und arbeite bei der VHS. Werde also von der VHS bezahlt. Darf ich dort so lange arbeiten wie ich möchte, oder gibt es bei selbständigen und der VHS auch einen Mutterschutz den ich einhalten muß?
Gruß
Ela
Mitglied inaktiv - 02.09.2004, 23:26
Antwort auf:
Mutterschutz bei der Volkshochschule ?
Hallo,
als Selbständige fallen Sie nicht unter das MuSchG u dürfen arbeiten, solange Sie wollen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2004
Antwort auf:
Mutterschutz bei der Volkshochschule ?
Das MuSchuG gilt nur für Arbeitnehmerinnen, also nicht für selbständige.
Daraus folgt: für selbstständige gibt es keine gesetzlichen Beschäftigungsverbote :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 04.09.2004, 12:55