Frage: Mutterschutz bei Frühgeburt

Hallo, meine Tochter kam 6 Wochen zu früh auf die Welt. Ich vom Krankenhaus eine Bescheinigung erhalten, dass sie eine Frühgeburt ist und diese auch schon beim meinem Arbeitgeber eingereicht. Sie kam aber auf die Welt, bevor mein Mutterschutz überhaupt angefangen hat. Können Sie mir genau ausrechnen, wann mein Mutterschutz endet??? Meine Tochter kam am 21.11.2001 auf die Welt. Bekomme ich nun die 12 Wochen Mutterschutzfrist und dann noch die 6 Wochen welche mir ja verlorengegangen sind noch dazu also 18 Wochen??? Wäre schön, wenn Sie mir den Termin an welchem mein Mutterschutz endet mal genau ausrechnen können, mir sagt irgendwie jeder etwas anderes, selbst mein AG weiß das anscheinen nicht so genau. Danke im voraus Verona

Mitglied inaktiv - 06.01.2002, 19:28



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühgeburt

Liebe Verona, da hat Claudia recht! Es erfolgt die Rechnung seitens der KK wie folgt: 12 Wo. für Frühgeburt+ die VOR der Geburt nicht genommene Zeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2002



Antwort auf: Mutterschutz bei Frühgeburt

Die Bescheinigung vom KH mußt Du bei der KK einreichen, nicht beim AG. Die regeln das dann alles für Dich. Und ja, Du bekommst die regulären 12 Wochen für die Frühgeburt plus die Wochen, die Dir "verloren gegangen" sind. Klär das umgehend mit Deiner KK!

Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 14:14



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