Sie schrieben auf meine Frage von gestern, dass die volle Zeit hinten dran gehangen wird. Könnten Sie mir das genauer erklären? Kann ich dann mit der Zahlung des Mutterschutzgeldes vom errechneten Termin ausgehen oder muss ich mich mit den finanziellen Einbußen abfinden?
Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 19:18
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Mutterschutz bei Frühgeburt
Hallo,
das stimmt so.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2008
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Mutterschutz bei Frühgeburt
Wie Dir two-kids geantwortet hat, werden die 6 Wochen (die eigentlich vor der Geburt sind) hinten dran gehangen, so dass du insgesamt 18 Wochen hast. Da hast Du doch keine finanziellen Nachteile, da Du ja sogar 18 Wochen (wegen der Frühgeburt) Mutterschaftsgeld bekommst, anstatt 14 Wochen! Auch vom Arbeitgeber bekommst Du dann 18 Wochen gezahlt, anstatt 14 Wochen. Mein Sohn kam auch drei Monate zu früh.
Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 21:45
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Mutterschutz bei Frühgeburt
Hier steht auch noch was dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutz
Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 21:52
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Mutterschutz bei Frühgeburt
Aber ich wäre ja sonst 3 Monate länger arbeiten gegangen, bekomme aber davon durch die Verlängerung der Mutterzeit auf 12 Wochen nur vier Wochen gut, so dass ich am Ende doch zwei Monate einbüße. Wäre ich bis zuletzt gegangen, hätte ich ja drei Monate länger verdient. Verstehst du, was ich meine?
Mitglied inaktiv - 04.04.2008, 14:05
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Mutterschutz bei Frühgeburt
Aber dafür kannst Du doch auch 3 Monate früher wieder anfangen zu arbeiten. Verstehe das Problem leider nicht. Evtl. gibt es Einbußen bzgl. Elterngeld? Mein Sohn wurde geboren, als es leider noch kein Elterngeld gab. Erziehungsgeld habe ich auch nicht bekommen. Daher habe ich mich über das zusätzliche Mutterschaftsgeld gefreut. Kann mich vielleicht deshalb nicht so in Dein Problem hinein versetzen. Wie geht es denn Deinem Kind (Sohn/Tochter?)? Ist es schon zu Hause? Bist Du schonmal im Frühchenforum gewesen?
Mitglied inaktiv - 04.04.2008, 21:32