Sehr geehrte Frau Bader, ich bin arbeitslos gemeldet und schwanger. Entbindungstermin ist Mitte Januar. Bekomme ich während der 6 Wo vor und 8 Wo nach der Entbindung Geld, und wenn ja von wem (Arbeitsamt oder Krankenkasse)? Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld würde ohne die Schwangerschaft noch bis Ende März laufen. Angenommen, ich entbinde termingerecht, bleiben dann noch zwei Wochen Anspruch bestehen? Noch eine andere Frage: Während meines Entbindungsaufenthaltes im Krankenhaus muß sich wahrscheinlich mein Mann einige Tage um unsere knapp dreijährige Tochter kümmern - hat er da Anspruch auf Sonderurlaub/ unbezahlten Urlaub oder hängt das vom jeweiligen Arbeitgeber ab? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ursula
Mitglied inaktiv - 27.11.2000, 15:22