Frage: mutterschutz/ärztin/op-verbot??

Hallo Frau Bader, ich bin geplant wieder schwanger geworden und bin in der 8. woche-freunen uns sehr! ABER...ich bin chirurgin und offiziell darf ich ab dem moment, wo ich meinem arbeitgeber bescheid gebe, weder meine dienste machen(nicht schlimm), noch in den OP!!!!!!! wegen der angeblich so giftigen narkosegase(so ein QUATSCH!!!). jetzt bin ich in der zwickmühle, denn in dem moment, wo ich meinem ag bescheid gebe, bekomme ich quasi berufsverbot,-da ja kein op mehr!!!! das will ich aber auf gar keinen fall...also ist mein momentaner plan, das bis ende mai(ende 5. monat) geheim zu halten. darf man das...und kanns da ärger geben? und nummer zwei: kann ich meinem ag eine schriftliche erklärung mit unterschrift geben, dass ich volles risiko für mich trage und auf eigene verantwortung in den op gehe??? bin echt in der zwickmühle..denn sobald ich es sage, befürchte ich, dass ich nur noch die stationssekretärin bis zur niederkunft spielen muss-doppelseufz! für jegliche tipps bedanke ich mich schon einmal sehr herzlich! mit freundlichen grüssen fillis

Mitglied inaktiv - 30.03.2008, 22:14



Antwort auf: mutterschutz/ärztin/op-verbot??

Hallo, sagen Sie es einfach nicht. Ansonsten kann das Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag eine Ausnahme machen. Komisch-meine Freundin ist Anästhesistin u in der 22SSw - und arbeitet ganz normal.Hat sogar vor kurzem die Facharztprüfung gemacht u keiner hat was bemängelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2008



Antwort auf: mutterschutz/ärztin/op-verbot??

Moin... also ich kann nur die erste Frage beantworten.... Man ist nicht verpflichtet den AG von seiner SS in Kenntnis zu setzen, sobald man es weiß.... Ich selber habe es meinem AG damals in der 19 SSW gesagt.... Rechtliche Schritte von Seitens des AG hat man auch nicht zu befürchten... Ich würde auf jeden Fall warten, bis zur 13 - 14 SSW, bevor ich damit rausrücken würde... Eine schöne Kugelzeit noch LG Peeka

Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 08:46



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