Hallo Fr. Bader,
sie haben mal geschrieben, dass mir Urlaub bis zum Ende des monats zusteht, an dem der Mutterschutz endet.
Wenn ich sie richtig verstehe, also für den GESAMMTEN Monat in dem der Mutterschutz endet.
Bsp. Ende MUschu 17.10
also Auch urlaubsanspruch für Oktober
mein Arbeitgeber glaubt das nicht und möchte den Paragraphen etc lesen.
Können sie mir helfen..wo steht das???
Lg sandrine
Mitglied inaktiv - 10.10.2007, 12:44
Antwort auf:
Mutterschutz ? Urlaubsanspruch?
Hallo,
so ist es.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2007
Antwort auf:
Mutterschutz ? Urlaubsanspruch?
"Umgedreht" steht es im Gesetz BEEG, § 17 (1):
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Für jeden VOLLEN Monat EZ kann er den Urlaub kürzen= für nicht volle Monate EZ (also der Oktober) kann er den Urlaub nicht kürzen = voller Urlaubsanspruch für den Oktober.
Jaja...ich weiß... die meisten AG haben halt nur das BUrlG imKopf...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 10.10.2007, 13:01