Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist am 25.02.2005 (pünktlich zum Termin) geboren.Von Oktober 2004 bis zum Beginn des Mutterschutzes war ich krankgeschrieben. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet.Ich habe vom Jahr 2004 noch 7 Tage Resturlaub. Nun meine Fragen: 1. Steht mir mein Resturlaub vom Jahr 2004 noch zu? 2. Habe ich anspruch auf Urlaub währen der Mutterschutzfrist (also 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt)? Im Januar 2005 wurde mir gesagt mir stünden 10 Tage zu. Diese Woche (ich arbeite seit Mittwoch wieder)sagt man mir ich hätte keinen Anspruch auf Urlaub. Was soll ich nun glauben.Ich hoffe Sie können mir helfen. LG Anita
Mitglied inaktiv - 02.03.2006, 22:15