Hallo! Ich habe einige Fragen zu o.g. Themen. Ich gehe am 19.1 in Muschu,ET ist 4.3, bis zu welchem Monat habe ich Anspruch auf Urlaub?Bis Ende April,ist das richtig?Wieviel Tage macht das bei 25Tagen Jahresurlaub?8ist das richtig?Da ich noch 2Tage Resturlaub aus 06 habe, habe ich meinen AG gefragt, ob ich den nicht direkt vor dem Muschu nehmen kann. Seine Antwort: Das ist nicht rechtens. Ich kann das nicht glauben, wer hat nun Recht, er oder ich? Kann er mich zwingen den Urlaub nach Ende des Erziehungsurlaubs zu nehmen? Nun ziehen wir in eine andere Stadt und mein Ag hat mir jetzt schon gesagt, das er mich nicht weiterbeschäftigen wird, weil ihm die Entfernung zu weit ist( 80km)und ich wegen Kind nicht flexibel bin, da ich ja eine Betreuung brauche. (Hauptarbeitsteit von 11- 22Uhr)daraufhin habe ich ihm gesagt, das ich den volen ERziehungsurlaub von 3Jahren nehmen will, er möchte mich dann kündigen. Nun meine Frage: ab wann kann ermir kündigen und wie sieht es mit Kündigungsfrist aus?Er kann mich doch erst nach dem EU kündigen,oder, dann habe ich 4Wochen Kündigungsfrist. Muss ich in dieser Zeit arbeiten?Weiß nicht wie das gehen soll, aufgrund der Arbeitszeiten, selbst mit Kiga ist die Betreuung nicht möglich und meine Mann arbeitet im Schichtdienst mit Nachtbereitschaften. Er kann sie Betreuung auch nicht übernehmen. Das sind eine Menge Fragen und ich hoffe, Sie können mir helfen. Lg susa
Mitglied inaktiv - 25.12.2006, 22:24