Hallo, mein ET ist am 27.12 und ich habe insgesamt einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Mein Mutterschutz beginnt am 26 und endet am 1.2. Wie ist diese gesetzliche Lage? Darf ich die Urlaubstage von Januar auch schon davor (also vor der Entbindung) nehmen? Danke schon mal
von kellerhoernchen am 11.07.2016, 16:04