Hallo,
ich befinde mich zurzeit in einem bis zum 31.12.2010 befristetes Arbeitsverhältnis und möchte wissen ob ich den Sachverhalt richtig verstanden habe und möchte ebenso meine anderen Fragen klären. Wir sind bei der Familienplanung und möchte wissen wie wir am besten die Zeitplanung meistern können.
Angenommen mein Geburtstermin würde im Januar nächten Jahres fallen , dann würde ich 6 Wochen im Mutterschutz gehen dürfen, bzw. bis am 31.12.2010 und ich würde dann mein volles Gehalt bis dahin bekommen. Nach dem 31.12.2010 würde ich nur noch die 13 Euro pro Arbeitstag von der Krankenkasse bis zum Geburt bekommen?
Und nach der Geburt würde ich nicht mehr im Mutterschutz gehen können, weil ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehe. Dann müsste ich Elterngeld für 12 Monate beantragen müssen. Die Höhe ist 67% von der letzten 12 Monatsgehälter? Würde bei der Berechnung des Elterngeldes auch das Mutterschutzgeld als Gehalt gelten oder wird nur das Gehalt vor dem Mutterschutz einbezogen ?
Ich bedanke mich für die tolle Hilfe und für die Antworten.
Noemi
Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 14:52
Antwort auf:
Mutterschutz/Muttergeld bei ablaufendem Arbeitsvertrag
Hallo Noemi,
melde Dich auf jeden Fall spätestens 3 Monaten vor Ablauf deines Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt. Wenn Du ALG1 bewilligt bekommst (kann nicht nur dann sein, wenn dir gekündigt wurde, lote die Möglichkeiten in Deinem Fall aus!), bekommst Du im Mutterschutz mehr als 13 EUR, nämlich die gleiche Summe wie ALG1 (nur es wird von der Krankenkasse gezahlt - sie holen sich dann die Info vom Arbeitsamt). Die Mutterschutzzeit läuft auch bei Arbeitslosen bis 8 Wochen nach der Geburt. Falls Du jedoch kein ALG1 hast und somit tatsächlich nur die 13 EUR pro Tag, dann könntest Du natürlich schon am Geburt Elterngeld beziehen. Das berechnet sich aus deinem Erwerbseinkommen, d.h. Mutterschaftsgeld oder ALG wird NICHT mit einberechnet.
Für das Elterngeld zählen die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz! D.h. wenn Du es "schaffst" dass Du spätestens ab Januar 2011 in Mutterschutz bist (6 Wochen vor dem Entbindungstermin also) dann hast du keine Nachteile durch die Arbeitslosigkeit bezüglich der Summe des Elterngeldes!
VG
Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 11:15