Hallo, ich war geringfühgig beschäftigt. Habe so ca.300 Euro verdient. Bin dann im April in den Mutterschutz gekommen. Mein Arzt hat mir damals (in der 34.SSW) eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausgestellt, die ich dort abgegeben habe. Bis heute hat die Krankenkasse nicht gezahlt. Dann war ich dort und der Mann sagte mir, das ich keinen Anspruch auf das Geld hätte. Er hat mir ein Schreiben mitgegeben und ich sollte das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn beantragen. Ist das wirklich so. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Tanja Splitthoff
Mitglied inaktiv - 14.07.2005, 11:44