Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich dem Mutterschutz Geld der Krankenkasse und dem sozial Amt. Da ich seit der Geburt meines Kindes ja vom Sozialamt abhängig bin, darf ich nichts mehr an Geld haben als das was die mir geben. Alles darüber wird ja eingezogen.
Jetzt meine Frage wenn ich nach EZ wieder 3-4 Monate arbeiten gehe bevor das 2. Kind kommen würde und ich dann das Geld der Krankenkasse bekomme, hätte ich ja bestimmt mehr als nur das vom Amt an Geld. Wird mir das dann abgezogen von den Leistungen? Oder darf ich das mehr haben?
Hoffe ist verständlich geschrieben :-)
LG Tina
von
Tinasue29
am 04.06.2016, 21:09
Antwort auf:
Mutterschutz Geld der Krankenkasse
Hallo,
na klar wird das angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2016
Antwort auf:
Mutterschutz Geld der Krankenkasse
Verstehe ich nicht ganz!
Wenn du arbeiten gehst, dann bekommst du doch Geld vom Arbeitgeber und benötigst kein (oder nur weniger) Geld vom Amt. Solltest du dann in Mutterschutz gehen, bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und die Differenz bis zum Netto von deinem Arbeitgeber (vorausgesetzt du befindest dich in einem Arbeitsverhältnis), warum solltest du dann die gleichen Leistungen vom Amt bekommen wie jetzt? Brauchst du doch dann gar nicht.
Natürlich bekommst du weniger oder keine Leistungen vom Sozialamt wenn du selbst genügend Geld verdienst, aber genau DAS sollte doch das Ziel sein!
von
chrissicat
am 05.06.2016, 20:53
Antwort auf:
Mutterschutz Geld der Krankenkasse
Bist Du schon schwanger ?
ALG2 ist für unverschuldete Notlagen, Du planst damit das zweite Kind?
von
Sternenschnuppe
am 05.06.2016, 23:18