Mutterschutz-Erziehungsgeld, Krankenkasse

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz-Erziehungsgeld, Krankenkasse

Hallo Frau Bader, jetzt brauche ich mal Ihre Hilfe zu diversen Fragen. Unsere Tochter ist 01/00 geboren. Ich bin also bis 01/03 im Erziehungsurlaub. Bis jetzt bin ich ALLEINE bei meiner alten Krankenkasse gesetzlich versichert. Unsere Tochter ist bei meinem Mann mit Familienversichert. Ist das richtig und okay, daß ich während meines Erziehungsurlaubes allein in meiner alten Kasse bleiben kann? Wie lange kann ich dort bleiben. Im Dez. 01 erwarte ich mein zweites Kind. Wo muß ich das Mutterschutzgeld beantragen? Das Bundesvers.Amt verweißt mich an die Krankenkasse, diese wieder an das BVA. Wo muß ich mich jetzt hinwenden? Kann ich eigentlich auch ohne Probelme in die Kasse zu meinen Mann wechseln? Kann ich bis zum Ende meines zweiten Erziehungsurlaubes in meiner alten bleiben? Was ist in so einem Fall sinnvoll? Vielen Dank für Ihre Hilfe und noch einen schönen Tag. Liebe Grüße Anja

Mitglied inaktiv - 22.10.2001, 12:58



Antwort auf: Mutterschutz-Erziehungsgeld, Krankenkasse

Liebe Anja, 1.Im EU sind Sie beitragsfrei weiter versichert, bis zum Ende des EU. Das KInd kann beim Mann mitversichert sein 2. Sie haben versicheringspflichtig (also nicht nur 630er) gearbeitet? Dann ist die KK für das MG zuständig. Der AG-Anteil entfällt aber, wenn Sie noch im EU sind. 3. Welche KK am günstigsten istmüssen Sie mit der KK besprechen, kann ich auf die Ferne nichts zu sagen Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.10.2001



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