Hallo,
Ich habe mir hier sämtliche fragen und antworten durchgelesen und komm trotzdem nicht weiter.
Ich bekomme bald mein erstes kind ET ist der 29.11.15, bis zum 24 Januar bin ich dann im Mutterschutz.und ab wann muss ich jetzt Elternzeit beantragen ?mein chef will es bis zum 28.09.15 wissen. Wollte 2 jahre nehmen hoffe ihr könnt mir in meiner verzweiflung helfen :( lg
von
carina92
am 25.09.2015, 18:01
Antwort auf:
Mutterschutz, Elternzeit
Hallo,
EZ beantragt man nach der Geburt - und zwar eine Woche danach (außer bei Mehrlingen o Frühchen).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2015
Antwort auf:
Mutterschutz, Elternzeit
Du kannst die Elternzeit erst nach Geburt beantragen, da du erst dann das wirkliche Geburtsdatum weißt. Innerhalb einer Woche hast du nach der Geburt Zeit, die Elternzeit muss man 7 Wochen vor Antritt melden und die ersten 8 Wochen hast ja noch Mutterschutz. Laufen tut die Elternzeit ab Geburt bis zum Tag vor dem ersten Geburtstag.
Du kannst ja deinem Chef schreiben, du beabsichtigst, ab Geburt zwei Jahre Elternzeit zu nehmen, das endgültige Datum reichst du nach Geburt nach.
von
La_Latina
am 26.09.2015, 15:48
Antwort auf:
Mutterschutz, Elternzeit
Danke schön :)
von
carina92
am 28.09.2015, 07:27