Liebe Frau Bader, ich entbinde voraussichtlich am 19.7. Mein befristeter Vertrag läuft bis zum 30.06.2016. Das bedeutet, dass die Mutterschutzzeit vorher beginnt. Wird das Mutterschutzgeld anhand der Monate zuvor berechnet oder bekomme ich für die Zeit vom 01.07.2016 kein Mutterschutzgeld? Steht es mir zu, dass ich die Wochen, die ich im Mutterschutz bin, nach Ablauf der Elternzeit noch ableisten, sprich kann mein Vertrag solange ruhen oder läuft er aus und ich bin dann weg? LG Sonnenblume
von Sonnenblume1982 am 11.02.2016, 13:55