Hallo,
ich bin aktuell schwanger.
Mutterschutz beginnt ab 03. Juli 2019.
Urlaubsanspruch sind 30 Tage im Jahr.
Ich habe 1 Woche im Januar, 1 Woche im März, 3 im Juli und 1 im Oktober.
Wie ist das jetzt mit dem Urlaub, der im bzw nach dem Mutterschutz ist? Sind insgesamt 4 Wochen. Habe ich den noch in voller Höhe oder wird der angepasst, da ich ja auch nicht das ganze Jahr arbeite?
Und wann muss ich den nehmen?
von
Yaramin84
am 06.01.2019, 11:21
Antwort auf:
Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubsanspruch
Hallo,
Sie haben anteilig Urlaubsanspruch für jeden Monat, den Sie nicht vollständig in Elternzeit sind.wwenn Sie also bis in den Oktober hinein Mutterschutz haben haben Sie Anspruch auf 10/12 des Jahresanspruchs.Das wären bei einem Anspruch von 30 Tagen 25 Tage.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2019
Antwort auf:
Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubsanspruch
du hast bis zum ende des nachgeburtlichen mutterschutzes anspruch anteilig auf urlaub. jeden VOLLEN monat, den du in elternzeit bist, kann der AG nutzen um deinen jahresurlaub um 1/12 zu kürzen. den urlaub den du gebucht hast vor beginn mutterschutz nimmst du ganz normal und den den rest kannst du bis zum ende des folgejahres nach rückkehr aus der Elternzeit nehmen. er verfällt nicht, kann aber auch nicht ausgezahlt werden. dies ist nur möglich, wenn das arbeitsverhältnis endet.
von
mellomania
am 06.01.2019, 11:25
Antwort auf:
Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubsanspruch
Mutterschutz endet am 09. Oktober 2019.
D.h. der Arbeitgeber kann mir für Oktober, November und Dezember 2,5 Tage abziehen? Oder nur für November und Dezember?
von
Yaramin84
am 06.01.2019, 12:00
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Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubsanspruch
für november und dezember da du da voll in elternzeit bist
von
mellomania
am 06.01.2019, 12:22
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Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubsanspruch
Vielen lieben Dank :)
von
Yaramin84
am 06.01.2019, 15:43