Mutterschutz/ Elternzeit und Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz/ Elternzeit und Elterngeld

Hallo, Der Mutterschutz wird ja nach Wochen berechnet. Wenn man direkt im Anschluss Elternzeit beantragt, wuerde die Elternzeit ja z.B. 8 Wochen nach der Geburt beginnen. Das Elterngeld bekommt man wiederrum nach Lebensmonaten und der Mutterschutz wird darauf angerechnet. Wenn ich den Elterngeldantrag richtig verstehe auf den 1 und 2. Lebensmonat. Das sind aber eher 9 Wochen, als 8 Wochen...?!? Und ab dem 3. Lebensmonat gibt es dann Elterngeld. Muss denn der Zeitraum fuer Elternzeit und Elterngeld grundsaetzlich deckungsgleich sein? Und wenn ja, wie macht man das dann? Muss man dann fuer die paar Tage vom Ende des Mutterschutzes bis Beginn des 3 Lebensmonats ein paar Tage Urlaub nehmen? Vielen Dank im Voraus!

von Elena2012 am 10.12.2011, 14:19



Antwort auf: Mutterschutz/ Elternzeit und Elterngeld

geht aber eigentlich nur beim geplanten KS. Meine Tochter musste geholt werden, weil sie sehr groß und schwer und eine natürliche Geburt unmöglich war. ET war der 19. Mai 2009. Ende Mutterschutz danach berechnet 15. Juli 2009. Also hab ich den KS am 15. Mai 2009 machen lassen und somit kein Elterngeld verschenkt. Mein Sohn ET 23.07.2007. Gekommen ist er am 12.07.2007. Ich habe einen Monat lang kein EG bekommen, wegen ganzen zwei Tagen zu langem Mutterschutz. Das war mir eine Lehre. Ich muss dazu sagen, ich hab nur 8 Wochen Elternzeit genommen, dann mein Mann. Sonst ist es eigentlich piep egal.

von arlett1978 am 10.12.2011, 14:26



Antwort auf: Mutterschutz/ Elternzeit und Elterngeld

ja dafür bekommt man doch aber mutterschutzgeld oder nicht also ich arbeite nich bis zum mutterschutz bekomme 6 wochen vorher und 8 wochen nach der geburt mutterschutzgeld und danach elterngeld halt dann nur noch 10 monate bezahlt wenn ich das richtig verstanden habe

von nela1806 am 10.12.2011, 21:21



Antwort auf: Mutterschutz/ Elternzeit und Elterngeld

Nein, muss man nicht! Wenn du deine Elternzeit/geld direkt im Anschluss an den Mutterschutz nimmst, werden EG und EZ sowieso auf Mutterschaftgeld und Mutterschutzzeiten angerechnet. Das ist auch so, wenn du dazwischen Urlaub nimmst! Ich würde nicht empfehlen, zwischen Mutterschutz und Elternzeit Urlaub zu nehmen, weil das Urlaubsgeld aufs Elterngeld angerechnet wird. Es bringt mehr, den Urlaub nach (im Anschluss) der Elternzeit zu nehmen. Der Standardfall (und der ist okay so) ist ja, dass die Mutter direkt nach dem Mutterschutz (meist für 1 Jahr) Elternzeit nimmt. Dann ist es mittlerweile so, dass du für die paar Tage aus dem zweiten Lebensmonat (nach dem Mutterschutz) noch Elterngeld bekommst. Es geht nahtlos ineinander über! Reicht dein Mutterschaftsgeld bis in den dritten Lebensmonat, dann bekommst du auch dort für die restlichen Tage Elterngeld! Eigentlich ganz simpel! Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.12.2011, 03:16



Antwort auf: Mutterschutz/ Elternzeit und Elterngeld

Du bekommst, wenn du EG für die LM 1-12 beantragst: Für LM 1 - kein EG, sondern Mutterschaftsgeld Für LM 2 - Mutterschaftsgeld bis die 8 Wochen rum sind, und für den Rest des LM tageweise Elterngeld Für LM 3 bis 12 - Elterngeld Nehmen wir mal an, du bekommst 1000 Euro Elterngeld. Dein Mutterschutz geht bis zum 23.01.2012, der Lebensmonat aber bis zum 27.01.2012. Dann bekommst du 1000/30 = 33,33 Euro x 4 Tage = 133,32 Euro an Elterngeld für den 2. LM ausgezahlt. Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.12.2011, 03:28



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneuter Mutterschutz in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich habe mal eine Frage bezüglich des Mutterschutzgeldes. Ich befinde mich momentan noch bis März 2024 in Elternzeit, bin aber jetzt erneut Schwanger und Ende November ausgezählt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit jetzt vorzeitig beendet, damit ich wieder in Mutterschutz Falle und den Zuschuss von meinem Arbeitg...


Resturlaub vom letzten Jahr zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha...


Inflastionsausgleichsprämie - Mutterschutz und elternzeit

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mit der Abrechnung Dezember 2023 eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Dies geht aus meiner Abrechnung hervor. Heute mit der Januar 2024 Abrechnung wurde allerdings eine Korrektur vorgenommen und die Prämie wieder abgezogen. Ich befinde mich seit Ende Oktober 2023 in Mutterschutz bis Ende Januar 202...


Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechung des Elterngeldbetrags in meinem Falls, da ich den Resterholungsurlaub direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchte (Vereinbarung mit dem Arbeitgeber). Mein Baby kam 10 Tage vor ET zur Welt, somit gelten bei mir der 1., 2. und 3. Lebensmonat als Basiselterngeld-Monate. Der 3. Lebensmonat beste...


Elternzeit und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiterhelfen: Am 4.7.24 endet meine 3jährige Elternzeit von Kind 1. Mein neuer Mutterschutz von Kind 2 beginnt voraussichtlich am 14.7.24 (dazwischen liegen 6 Arbeitstage). Urlaub/Überstunden habe ich nicht mehr genügend um dies abzudecken.  Kann ich den Urlaub aus der neuen Mutt...


Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...