Hallo, ich bekomme seit dem 10.11.2013 ALG 1. Der Geburtstermin meines Kindes ist der 15.09.2014. Mutterschutz beginnt am 03.08.2014. Ich würde dann 1 Jahr Elternzeit nehmen und für das Jahr das ALG 1 "ruhen" lassen - bis 15.11.2015 (in der Zeit bekomme ich erstmals 6 Wochen, dann noch 2 Monate Mutterschutzgeld und dann 1 Jahr Elterngeld, wenn ich mich nicht irre). Werde ich dann nach dem Ablauf der Elternzeit, also ab 15.11.2015, Anspruch auf ALG 1 haben? Könnte ich dann, wenn ich mich für eine selbständige Tätigkeit entscheiden würde, den so genannten Gründungszuschuss immer noch beantragen? Wenn ich die Regelungen richtig verstehe, müsste ich dann die ALG 1 Zeit, die ich aufgrund Mutterschutz und Elternzeit nicht nehmen konnte, also ab dem 3.08.2014, nachträglich drauf "hängen" dürfen. Vielen Dank !
von petti_ssss am 07.02.2014, 09:13