Frage: Mutterschutz, Elternzeit und ALG 1

Hallo, ich bekomme seit dem 10.11.2013 ALG 1. Der Geburtstermin meines Kindes ist der 15.09.2014. Mutterschutz beginnt am 03.08.2014. Ich würde dann 1 Jahr Elternzeit nehmen und für das Jahr das ALG 1 "ruhen" lassen - bis 15.11.2015 (in der Zeit bekomme ich erstmals 6 Wochen, dann noch 2 Monate Mutterschutzgeld und dann 1 Jahr Elterngeld, wenn ich mich nicht irre). Werde ich dann nach dem Ablauf der Elternzeit, also ab 15.11.2015, Anspruch auf ALG 1 haben? Könnte ich dann, wenn ich mich für eine selbständige Tätigkeit entscheiden würde, den so genannten Gründungszuschuss immer noch beantragen? Wenn ich die Regelungen richtig verstehe, müsste ich dann die ALG 1 Zeit, die ich aufgrund Mutterschutz und Elternzeit nicht nehmen konnte, also ab dem 3.08.2014, nachträglich drauf "hängen" dürfen. Vielen Dank !

von petti_ssss am 07.02.2014, 09:13



Antwort auf: Mutterschutz, Elternzeit und ALG 1

Hallo, ja, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das Kind also betreut ist. Bzgl. des Gründungszuschusses wird es auf die gleiche Frage ankommen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2014



Antwort auf: Mutterschutz, Elternzeit und ALG 1

Bist du Alleinerziehende? Ansonsten bekommst du 2 Monate Mutterschutzgeld und 10 Monate Eg. Und bei 1 Jahr Ez endet die am 14.9, wenn der 15.9 der Geburtstermin ist.

von sternenfee75 am 07.02.2014, 10:54



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