Hallo Frau Bader,
ich erwarte mein erstes Kind und möchte nach dem Mutterschutz zwei Jahre in Elternzeit gehen. Den genauen Zeitraum teile ich meinem Dienstherrn ja erst nach der Geburt mir.
Elterngeld bekomme ich ja nur für ein Jahr, und da auch nur für 10 Monate (1 Jahr - 8 Wochen Mutterschutz).
Beantrage ich die Elternzeit ab Termin der Geburt für zwei Jahre oder ab Ende des Mutterschutzes für zwei Jahre?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Suse06
von
Suse06
am 17.01.2012, 21:06
Antwort auf:
Mutterschutz/Elternzeit - banale Frage
Hallo,
wie Sie wollen! Sie können bis zum 3. Geb. EZ nehmen o eben entsprechend weniger. Wichtig ist, dass der Anspruch auf verlängerung nur besteht, wenn man mind. 2 Jahre ab geburt beantragt hat
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2012
Antwort auf:
Mutterschutz/Elternzeit - banale Frage
Du kannst insgesamt 3 Jahre nehmen, es müssen aber keine vollen Jahre sein.
Daher kannst Du sowohl als auch beantragen.
Ab Geburt müsstest Du halt exakt am 2. Geburtstag arbeiten gehen.
Ich habe daher ein genaues Datum formuliert.
So war ich auf der sicheren Seite und war am Geburtstag selbst auch noch Zuhause :-)
Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 22:39
Antwort auf:
Mutterschutz/Elternzeit - banale Frage
Danke für die Antwort und den Tipp!
Gruß
Suse06
von
Suse06
am 18.01.2012, 05:54