Mutterschutz/Elternzeit - banale Frage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz/Elternzeit - banale Frage

Hallo Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind und möchte nach dem Mutterschutz zwei Jahre in Elternzeit gehen. Den genauen Zeitraum teile ich meinem Dienstherrn ja erst nach der Geburt mir. Elterngeld bekomme ich ja nur für ein Jahr, und da auch nur für 10 Monate (1 Jahr - 8 Wochen Mutterschutz). Beantrage ich die Elternzeit ab Termin der Geburt für zwei Jahre oder ab Ende des Mutterschutzes für zwei Jahre? Vielen Dank für Ihre Antwort Suse06

von Suse06 am 17.01.2012, 21:06



Antwort auf: Mutterschutz/Elternzeit - banale Frage

Hallo, wie Sie wollen! Sie können bis zum 3. Geb. EZ nehmen o eben entsprechend weniger. Wichtig ist, dass der Anspruch auf verlängerung nur besteht, wenn man mind. 2 Jahre ab geburt beantragt hat Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2012



Antwort auf: Mutterschutz/Elternzeit - banale Frage

Du kannst insgesamt 3 Jahre nehmen, es müssen aber keine vollen Jahre sein. Daher kannst Du sowohl als auch beantragen. Ab Geburt müsstest Du halt exakt am 2. Geburtstag arbeiten gehen. Ich habe daher ein genaues Datum formuliert. So war ich auf der sicheren Seite und war am Geburtstag selbst auch noch Zuhause :-)

Mitglied inaktiv - 17.01.2012, 22:39



Antwort auf: Mutterschutz/Elternzeit - banale Frage

Danke für die Antwort und den Tipp! Gruß Suse06

von Suse06 am 18.01.2012, 05:54



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