Mutterschutz-Berechnung bei KS vor Termin?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz-Berechnung bei KS vor Termin?

Hallo! Meine Gyn prophezeit mir wegen meiner Vorgeschichte (2 KS wegen extrem großer Kinder) nun in der dritten Schwangerschaft einen KS 14 Tage vor ET. Würde ich dann 2 Wochen Mutterschutz-Frist ( von den 6 Wochen vor errechnetem ET ) verlieren oder werden die folgenden 8 Wochen MuSchu erst ab dem errechneten und nicht ab dem vorgezogenen tatsächlichen ET gezählt? Danke! Anne

Mitglied inaktiv - 25.03.2007, 23:56



Antwort auf: Mutterschutz-Berechnung bei KS vor Termin?

Hallo, Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Nach der Schutzfrist kann man mit 6 Wo. Frist ganz normal in EU gehen. Während der Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Gruß,

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2007



Antwort auf: Mutterschutz-Berechnung bei KS vor Termin?

hallo, seit einigen Jahren hast Du 14 Wochen muSchu, auch wenn der geburtstermin vor dem ET liegt. DANN werden die "ungenutzten" Tage hinten an die 8 Wochen angehängt. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.03.2007, 00:02



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