Hallo, ich habe im Zuge einer Massenentlassung gekündigt und eigntl Anspruch auf ALG1, bin jedoch gesperrt. Seit 31.12.15 arbeitslos Gesperrt bis 31.03.16. ET 10.04.16 Beginn Mutterschutz 28.02.16 Habe ich aussicht auf Mutterschutz-Geld? Wenn, dann doch nur auf diese 13€, oder? Mein Anspruch auf ALG1 zahlung würde am 01.04. wieder einsetzen. Wo muss ich das beantragen? Nach dem Mutterschutz gehe ich in den Erziehungsurlaub. Zählt die Zeit des Mutterschutzes auch zur Berechnungsgrundlage? Vielen Dsnk für Ihre Hilfe. PS:Sollte der Wiederspfuch gegen die Sperrfrist nachträglich erfolgreich sein, wo müsste ich das dann einreichen, um nachträgliche Zahlungen aus Mitterschutz zu bekommen? Herzliche Grüße
von Nadinefeld am 17.02.2016, 21:17