Hallo Frau Bader,
ich bin als Erzieherin im öffentlichen Dienst in Deutschland in unbezahlten Urlaub gegangen, bis 31.7., zum Zeitpunkt des Antrags und der Bewilligung war ich noch nicht schwanger. Nun bin ich wieder Schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt vermutlich um den 10. August herum - was passiert denn nun mit mir?
Meine alte Krankenkasse in Deutschland wurde beendet und ich bin nun bei der Krankenkasse meines Mannes in Österreich mit versichert (dort wohnen wir auch).
Danke,
Verena
von
Anerev86
am 23.02.2017, 19:50
Antwort auf:
Mutterschutz 2 Wochen nach Beurlaubungsende
Hallo,
für die Zeit des unbezahlten Urlaubes haben Sie keinerlei Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber.
Danach müssten sie rein theoretisch zehn Tage arbeiten gehen oder sich mit weiteren bezahlten oder unbezahlten Urlaub aushelfen. Danach lebt der alte Vertrag wieder auf und Sie bekommen Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2017
Antwort auf:
Mutterschutz 2 Wochen nach Beurlaubungsende
"relativ" einfach:
deine Beurlaubung endet am 31.7.
Ergo trittst Du deinen Dienst am 1.8. in D wieder an.
Wenn Du das nicht kannst ist die Frage wie Du dich mit deinem AG einigst:
hast Du noch Urlaub? Zudem erwirbst Du Urlaubsanspruch für Aug, Sep, Ok und ggf. Nov.
Frag mal bei deinem AG nach ob Du diesen Urlaubsanspruch ggf. direkt da im Aug nehmen kannst und somit gar nicht erst antreten musst.
Gruss
D
von
desireekk
am 23.02.2017, 20:04