Frage: Mutterschaftsurlaub

Hallo, bin ab 24.07. im MuSChutz, der errechnete ET ist der 04.09.! Ich weiss falls mein Kind früher kommt oder auch später verkürzt bzw. verlängert sich der Mutterschutz. Reicht das, wenn ich meinem AG bescheid gebe, falls der MuSchutz länger dauert und wem muss ich noch bescheid geben?! Ich würde wieder am 01.11. anfangen zu arbeiten! Vielen Dank Gruss NATHA02

Mitglied inaktiv - 19.05.2005, 12:51



Antwort auf: Mutterschaftsurlaub

Hallo, noch der KK-aber die erfährt der E T ja sowieso! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2005