Hallo Frau RAin Bader,
ich war die ganze SS über schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und habe bei meinem AG am 01.05.2018 erst begonnen und nur einmal meinen vollen Lohn erhalten bevor die Krankenkasse übernommen hat.
Ist mein AG nun verpflichtet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu leisten oder fällt dies aufgrund meiner Krankschreibung weg? In Mutterschutz bin ich seit 17.11.2018 und entbinde voraussichtlich am 30.12.2018.
Vielen Dank für Ihre Info.
von
JeyJey_x
am 10.12.2018, 01:58
Antwort auf:
Mutterschaftsgeldzuschuss durch AG
Hallo,
ich wüsste nicht, warum er den Zuschuss nicht zahlen sollte, habe dazu aber kein Urteil gefunden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2018
Antwort auf:
Mutterschaftsgeldzuschuss durch AG
- Das bedeutet, dass dein AG Lohnfortzahlung für 4 Wochen gemacht hat.
- Heißt das, dass dein alter AG noch die 2 Wochen Lohnfortzahlung davor gemacht hat? (Ich frage das, weil Lohnfortzahlung 6 Wochen erfolgen ehe Krankengeld kommt).
- Du hast keinen Tag beim neuen AG (Start 1.5.) gearbeitet?
Mir wurde gesagt, dass wenn ich 4 Wochen durchgehend beim AG tätig war, ohne AU, dann muss er für mich haften, bedeutet Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten. (Ist bei mir nicht SS-bedingt).
Vorher ist es aus Kulanz. Nach 6 Wochen folgt Krankengeld.
Aktuell beziehst du Krankengeld und das wird auch über den Mutterschutz so sein.
Bedeutet, du bekommst den Mutterschutz von der Krankenkasse bezahlt.
Falls nicht kann dein AG ggf. auch ablehnen zu zahlen unter Begründung, dass du keine 4 Wochen für ihn gearbeitet hast.
Da du SS-bedingt AU warst wird dein EG nach Lohn berechnet. AU-Zeiten werden da ausgeklammert. So hoffe ich, dass du vor der AU 12 Monate gearbeitet hast, so dass daran das EG berechnet werden kann.
von
Ani123
am 10.12.2018, 03:11
Antwort auf:
Mutterschaftsgeldzuschuss durch AG
Doch, ich habe ganz normal am 02.05. meinen Dienst dort begonnen, jedoch leider nur drei Wochen gearbeitet, da ich Blutungen hatte. Somit die vier Wochen nicht voll waren, dass ich eine Lohnfortzahlung erhalten hätte. Habe da dann einen Teil meines Arbeitgebers erhalten und einen Teil von der KK.
Danach lief das dann über die sechs Wochen und er musste meinen vollen Lohn bezahlen (einmalig voll und einmalig eben nur für die restlichen zwei Wochen).
Das Elterngeld selbst ist nicht betroffen, das habe ich schon geklärt - hier reicht eine Bescheinigung über eine schwangerschaftsbedingte Krankmeldung über den Zeitraum.
Mir geht es rein um den Mutterschutz. Habe von ihm nämlich auch noch keine Abrechnung an sich bekommen, da war er die letzten Monate sehr pünktlich.
von
JeyJey_x
am 10.12.2018, 11:40
Antwort auf:
Mutterschaftsgeldzuschuss durch AG
Achso ja, habe vorher woanders gearbeitet. Fünf Jahre lang und habe aufgrund dessen, dass ich eigentlich die Diagnose hatte, keine Kinder bekommen zu können, gekündigt.
von
JeyJey_x
am 10.12.2018, 11:49