Hallo, ich bekomme seit dem 20. 08. 2002 Arbeitslosengeld und seit dem 1. Oktober 2002 zusätzlich Wohngeld. Bin ab Morgen (7. Feb. 03) im Mutterschutz, bekomm also mein Geld in voller Höhe wie das Arbeitslosengeld von der Krankenkasse bezahlt. Nun meine Fragen: 1. Wird das Mutterschaftsgeld genauso beim Wohngeld angerechnet wie mein Arbeitslosengeld? 2. Wenn es angerechnet wird, ändert sich das dann für die 8 Wochen nach der Geburt wo ich noch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalte? Erziehungsgeld wird ja auch nicht angerechnet. Danke schon im Voraus für die Beantwortung!!!! LG anja
Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 22:06