Liebe Nicole, habe leider diesen Fall nicht per Suchfunktion gefunden: Bekommt man den KK-Anteil des Mutterschaftsgeldes (13 Euro) bei der Geburt des zweiten Kindes im Erziehungsurlaub, wenn Teilzeit- und Vollzeitarbeitsverhältnis inzwischen aus betriebsbedingten Gründen zum Ende des Erziehungsurlaubs des ersten Kindes aufgehoben wurde (mit Genehmigung des Gew. Aufs-amt, per Aufhebungsvertrag) Hoffentlich verständlich ausgedrückt und nicht zu konfus?! Danke schon im voraus, Claudia
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 19:13