Die Elternzeit mit meinem Sohn Max endet am 12.04.03. Der Mutterschutz mit meinem zweiten Kind beginnt am 07.04.2002. Welches Geld steht mir in der Zeit des Mutterschutzes zu?? Ich bin Beamtin und dadurch privat krankenversichert. Zur Zeit erhalte ich von meinem AG (dem Bundesland) nur das Kindergeld und einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Muß ich tatsächlich die 14 Wochen Mutterschutz mit max. 210 EUR (§ 13 (2) MuSchG)von dem Bundesversicherungsamt auskommen? Vielen Dank im Voraus für hoffentlich positivere Auskünfte Dana
Mitglied inaktiv - 08.11.2002, 17:51