Lieber Fr. Bader, befinde mich z.Zt. noch im Erziehungsurlaub (Tochter geb. am 07.02.2000), Erziehungsurlaub endet am 07.02.2003. Bin nun erneut schwanger und habe Geburtstermin am 06.05.2003. Die neue Mutterschutzfrist würde dann am 25.03.2003 beginnen. Habe ich somit Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Bin ich in den 6 Wochen (07.02.03 bis 25.03.03) weiterhin beitragsfrei versichert? Rein theoretisch muss ich sowieso mit meiner Tochter zu Hause bleiben, da ich erst einen Kindergartenplatz im August/September 03 bekommen könnte. Vielen Dank für Ihre Mühe. (Bin verheiratet).
Mitglied inaktiv - 25.09.2002, 10:49