Hallo,
Meine Mutterschutzfrist endete am 25.06.02. Nun glaube ich das mein Chef mir den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld nicht richtig gezahlt hat, da es schon öfter Probleme mit dem Gehalt gab.
Wie kann ich für diesen Monat den Zuschuß von meinem Arbeitgeber selber ausrechnen? Bei vollen Monaten ist es einfach, aber wenn es in die Mitte eines Monats fällt, ist es schon schwieriger. Bitte Hilf mir!
Mein Arbeitgeber geht da leider nicht weiter darauf ein.
Vielen Dank !!!
Mitglied inaktiv - 19.08.2002, 20:42
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Liebe Anja,
Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag.
Beispiel:
Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500.
Nettolohn= 975 EURO
1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50
3 Monate á 30 Tage
2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO
Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.
Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2002