Hallo ich habe eine Frage bezüglich meines Muttschaftsgeldes. Folgendes: Ich wurde mit unsrem 2 Kind im Mai schwanger und befand mich dort 2.5 Jahre in Elternzeit. Ausgemacht waren 3.Diese 3 Jahre endeten am29.11.2015.Dann kam ich direkt in ein Beschäftigungsverbot und bekam vom Arbeitgeber für Dezember volles Gehalt. Nun befinde ich mich seid Anfang Januar im Mutterschutz und bekomme die 13€ am Tag der Kasse.Warum muss der Arbeitgeber nach 3 Jahren nicht mehr aufstocken aber durchaus nach 2 Jahren Elternzeit? MfG C.S
von sternle25 am 21.01.2016, 14:20