Hallo Frau Bader, Meine Frau erwartet jetzt unser 3.Kind:-) Sie war fortlaufend seit Ende 2010 in Elternzeit. Momentan läuft die Elternzeit unseres 2.ten Sohns bis Juli 2016. Unser 3.ter Sohn wird vorraussichtlich am 2.Nov geboren.Stimmt es dass wir die Elternzeit vorzeitig beenden sollten um Ansprüchen auf Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber meiner Frau zu haben?Wenn ja wie ist der zeitliche Ablauf um eine Kündigung zu vermeiden.Wie bemisst man die Höhe des Mutterschaftsgeldes? Vielen Dank Jose Alvarez
von Josenati am 16.08.2015, 09:46