Hallo Frau Bader,
ich habe ein paar Fragen zum Mutterschaftsgeld.
Ich bin bei Arbeitgeber A seit 12 Jahren beschäftigt, dort aber seit fast 2 Jahre in Elternzeit; eine von mir beantragte Teilzeittätigkeit wurde abgelehnt.
Derzeit bin ich bei Arbeitgeber B als Minijobber beschäftigt, stocke aber demnächst auf (Teilzeitarbeitsverhältnis).
Nun bin ich wieder schwanger.
1. Wer zahlt denn mein Mutterschaftsgeld? Nur Arbeitgeber B? Oder muss Arbeitgeber A auch etwas zahlen (letztes Gehalt erhielt ich im September 2013, danach noch Mutterschaftsgeld bis Ende Dezember 2013).
2. Wie wäre das, wenn ich während der Elternzeit kein Einkommen gehabt hätte? Hätte dann Arbeitgeber A mein Mutterschaftsgeld bis auf den Betrag aufstocken müssen, den ich vor der Elternzeit verdient habe?
Vielen Dank!
von
mädchenmama2013
am 12.08.2015, 15:08
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
1. Arbeitgeber A aus den Vollzeitlohn
2. s. o.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2015
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Muss Arbeitgeber A eh, denn Du kannst und solltest die Elternzeit zum Tag vor neuen Mutterschutz beenden, dadurch lebt der Vollzeitvertrag wieder auf und Du bekommst volles Mutterschutzgeld ;-)
Ich gehe davon aus die Nebentätigkeit ist eh auf die Elternzeit begrenzt ?
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 15:28
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo Frau Bader,
danke für die Antwort.
Ja, die zweite Tätigkeit gilt für die elternzeit. Muss ich die Elternzeit wirklich beenden, um mutterschaftsgeld bei Arbeitgeber A zu bekommen?
von
mädchenmama2013
am 13.08.2015, 21:50
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Ja. Sonst steht Dir keins zu in Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 14.08.2015, 07:53