ich bin in der 15ssw und meine ärztin hat mich 4wochen erstmal krankgeschrieben. was ist wenn sie mich bis ende krankschreibt?
dann bekomme ich ja krankengeld.
wenn ich dann krankengeld bekomme, bekomme ich dann auch mutterschaftsgeld in der höhe vom krankengeld?
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wenn ich dann, wenn mein kind geboren ist, erziehungsurlaub(somit auch erziehungsgeld) beantrage, bekomme ich dann weiterhin arbeitslosenhilfe oder bekomme ich diese erst wieder, wenn ich aus den erzieungsjahren raus bin?
Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 14:48
Antwort auf:
mutterschaftsgeld?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt, Gratifikationen und Urlaubsansprüche
KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK
MG bekommt man bei beide.
Arbeitslose können keinen EU nehmen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zuir Verfügung stehen, haben Sie auch keinen Anspruch auf ArbGeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2002
Antwort auf:
mutterschaftsgeld?
Hallo,
ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das man nur dann Erziehungsgeld bekommt, wenn kein ARBEITSLOSENGELD bezogen wird. Bei Arbeitslosenhilfe dürfte es kein Problem sein.
Genauso bei Sozialhilfe. Bei bezug von Hilfe, wird Erziehungsgeld gezahlt. Allerdings wird es als Einkommen dazugerechnet.
Liebe Grüsse
Katja
Mitglied inaktiv - 11.06.2002, 17:43