Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Berechnung meines Mutterschaftsgeldes. Mein Arbeitsentgelt setzt sich aus einem Fixgehalt und einen variabelen Anteil zusammen. Monatlich erhalte ich ich aus diesem variablen Teil eine Vorauszahlung , die dann zu definierten Zeiträumen (4xjährlich - mit dem Gehalt April für das 1.Quartal, mit dem Gehalt Juli fürs 2. Quartal usw. ) verrechnet wird und ein evtl. Mehrbetrag mit der Quartalsberechnung zum Folgemonat (s.o.)ausbezahlt wird.Diese Regelung ist fester Bestandteil meines Arbeitsvertrages. Nun meine konkrete Frage: Wenn ich mitte Juni in Mutterschutz gehe, muß bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes mein Gehalt des Monats April (wie gesagt, Grundgehalt plus Provisionsabrechnung des 1.Quartales)in der Höhe in der ich es bekommen habe voll miteinbezogen werden?????? Ich bedanke mich im voraus. Mit freundlichen Grüßen G.
Mitglied inaktiv - 28.05.2002, 11:17