Hallo Frau Bader,
bekomme ich das volle Mutterschaftsgeld (25DM am Tag + Anteil voler Arbeitgeber), wenn ich im Mai von meinem momentanen Erziehungsurlaub in die Firma zurrückkomme und dann ca.2 Wochen arbeite, eh ich wieder in Mutterschutz gehe oder gibt es nur die 25 Dm von der Krankenkasse. momentan bin ich wie gesagt im E.urlaub und habe keinerlei Einkommen. Mein Beschäftigungsverhältnis lief bis dato passiv weiter. (mit Muttersch.jahren gerechnet schon 6.5 Jahre in der Firma)
Danke und liebe Grüße
Anja
Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 15:02
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Liebe Anja,
wenn Sie im Eu des ersten Kindes ein weiteres bekommen, erhalten Sie die Leistung des Mutterschaftsgeldes von der KK (falls Sie pflichtversichert waren) wie beim ersten Kind. Das bedeutet, höchstens DM 25 DM/ Tag.
Die Differenz zum durchschnittlichen Lohn vor dem EU müsste ja der AG bezahlen, sogen. AG-Anteil. Dies entfällt, wenn man im EU ist, es sei denn, man arbeitet TZ, dann hat man für diesen Anteil Anspruch.
Endet der EU während der Schutzfristen, ist somit für den nach der Ende der Elternzeit verbleibende Zeitraum die Zuschusspflicht des AG gegeben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2002