Hallo Frau Bader, Hab da eine komplizierte Frage: Habe einen Vollzeitvertrag bei dem ich damals 3 Jahre Elternzeit angegeben hab und die würde am 30.10.10 enden. HAb aber nach einem Jahr beim gleichen Arbeitgeber auf 400 Euro angefangen zu arbeiten und hab mein Lohn weiter gezahlt bekommen ( BV) jetzt bin ich seit dem 14. 08. in Mutterschutz. Jetzt die Frage was steht mir denn als Mutterschaftsgeld zu mein Geld aus der Vollzeitstelle oder mein Geld aus dem 400 Euro Job? Die KK meinte damals aus dem Vollzeitjob ( also 6 wo vor und 8 wo danach volles Gehalt) Vielen Dank für die Antwort
Mitglied inaktiv - 31.08.2010, 15:26