hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgeldes. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 endet am 10.07.2010. Bin gerade Schwanger und mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 30.08.2010. Also mein Muttercshutzfrist beginnt ca am 19.07.2010. Meine Frage ist wer zahlt mir Mutterschaftsgeld und in welcher Höhe? Bei wem muss ich was beantragen. Vielen Dank schon im Vorraus...
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 21:02
Antwort auf:
mutterschaftsgeld
Hallo,
wenn ùberhaupt dann www.muttterschaftsgeld.de
Ciao,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2010
Antwort auf:
mutterschaftsgeld
Hallo,
Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse und soweit ich weiß,musst Du es glaube 6 Wochen vor beginn beantragen.
Ich hatte keines Bekommen,da leider Hartz 4.
Ruf mal bei der Kasse an und erkundige Dich.
Mitglied inaktiv - 10.07.2010, 11:01
Antwort auf:
mutterschaftsgeld
Hallo kadriye,
ich will dich ja nicht beunruhigen, aber ich hatte das selbe Problem.
Ich bin wie eine beklopte von der Krankenkasse zum Arbeitsamt und wieder zurück gelaufen.
Ohne Erfolg!!!!
Mein Anspruch war auch erschöpft und hatte noch sieben Wochen bis zum errechneten Termin (19.07.2010). Mein Problem war die Krankenversicherung. Kein Anspruch ,keine Krankenversicherung (war zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet). Dadurch das du ALG 2 beantragen musst, bist du raus aus dem Mutterschutz und bekommst für die Zeit ALG 2 mit Mehrbedarf. Außerdem hast du dadurch Anspruch auf Einmalzahlung für Schwangerschaftsbekleidung und evtl. Erstaustattung (sofort mit Beantragen!!!).
Geh Direkt zu deiner Krankenkasse, wenn das Mutterschaftsgeld nicht gezahlt wird, lass dir das sofort schriftlich für die Arge geben (werden sie verlangen), dann hast du dir diesen weg schon mal gespart.
Ich hoffe du hast da mehr Glück als ich
Wünsche Dir alles Gute
likable
Mitglied inaktiv - 10.07.2010, 12:58
Antwort auf:
mutterschaftsgeld
Hallo,
deine Frauenärztin stellt dir 6Wochen vor der Entbindung einen Schein aus den du zur Krankenkasse schicken musst und dann zahlen sie dir ich glaube 60% deines ALG 1 und wenn dein Kind geboren ist und beim Standesamt angemeldet wird bekommst du von denen auch eine Geburtsbescheinigung ausgestellt die ist für Mutterschaftsgeld für 8 Wochen nach der Entbindung das sind auch 60%....
Und dann musst du noch einen Elterngeldantrag beantragen Antrag gibts im Internet
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 10.07.2010, 23:16
Antwort auf:
mutterschaftsgeld
Hallo,
da Du dann nicht mehr ALG1 Bezieher,sondern ALG2 bekommst,gibt es kein Mutterschaftsgeld,war bei mir auch so.
Da nützt auch kein Schein vom Doc.
Wie schon geschrieben wurde,steht Dir die Erstausstattung fürs Baby und Umstandskleidung für Dich zu.
Dann steht Dir noch ein Mehrbedarf für Schwangere zu,wird in deinem Fall ja nicht viel sein,da Du ja dann bald entbindest.
Wenn Du allein Erziehend bist,sprich mit dem Partner(Freund) nicht zusammen Wohnst,zählst Du als allein Erziehend und kannst dafür auch einen Antrag stellen.
Das Amt wird dann aber sagen,das Du beim Jugendamt Unterhalts Vorschuss beantragen sollst.
Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 18:23