Hallo Fr. Bader,
ich bin in einem befristeten (31.10.09) Arbeitsverhältnis und mein Mutterschutz beginnt am 20.10.09.
Wer kommt nach dem 31.10. für das Mutterschaftsgeld auf oder bekomme ich dann nur die 13€/Tag von der Kasse?
ALG bekomme ich nicht, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Muss ich mich dennoch arbeitslos melden oder kann ich über meinen Mann krankenversichert werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
LG
M.Beyer
Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 14:43
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Hallo,
Sie bekommen das komplette MG ab dem ersten TAg nach dem Arbeitsverhältnis von der KK.
Sie können sich auf dem Amt mal melden (damit es nicht hinterher heißt, Sie hätten es nicht getan), aber kk-versichern geht nur über den Mann
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2009
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
FALSCH!
Nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses zahlt die Krankenkasse nur noch Krankengeld und kein Mutterschaftsgeld mehr. Schauen Sie sich den Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministerium (BMFSFJ) an (Seite 33 unten):
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3156.html
Dieser Aspekt fällt nämlich nicht unter § 14 II MuSchG, da das Arbeitsverhältnis nicht nach Maßgabe von § 9 III MuSchG zulässig aufgelöst wurde, sondern nur aufgrund von Befristung ausgelaufen ist.
Es gibt in dem Fall also Krankengeld in Höhe von 70% des letzten vollen monatlichen Bruttogehaltes, aber max. in Höhe von 90% des letzten vollen monatlichen Nettogehaltes.
In folgendem Beitrag wurde das ganze schon mit Beispielen durchgegangen:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=66756
Mitglied inaktiv - 10.09.2009, 18:37