Hallo Fr. Bader, bekomme ich die Einmalzahlung von meinem 400-Euro-Job über 210 Euro auch zusätzlich zum normalen Mutterschaftsgeld von meiner Vollzeitstelle, oder darf man für diese Einmalzahlung nur diesen geringfügigen Job ausgeübt haben? Arbeite normal Vollzeit und habe eben nebenher noch diesen 400Euro-Job. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 04:51