Frage: Mutterschaftsgeld?

Ich befinde mich noch bis zum 10.07.2008 mit meinem 1. Kind in der Elternzeit. Erwarte jetzt am 15.06.2008 mein zweites Kind. Verlängere somit meine Elternzeit erneut um 2Jahre. Ich war in meiner Elternzeit daheim. Bin noch voll in meinem Arbeitsvertrag-also NICHT arbeitslos. Meine KK sagte mir jetzt das ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte da ich ja noch in einem Arbeitsverhältniss stehe. Und von meinem Arbeitgeber bekam ich kürzlich ein Bescheid wegen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld was sich dann noch heraustellt sobald das Kind da ist. Ich höre nun aber ständig das Mütter die in der Elternzeit sind und nicht zwischenzeitlich arbeiten waren keinen >Anspruch hätten. Nun bin ich etwas verwirrt. Ich habe jetzt einfach auf Raten der KK diese Bescheinigung über den vorraussichtlichen Geburtstermin meiner KK geschickt. Ich möchte das jetzt schonmal verbindlich wissen zumahl in dem Antrag zum Elterngeld ja auch Angaben gemacht werden müssen ob man Muttergeld erhält oder nicht? Ist sehr lange geworden,danke für ihr Bemühen

Mitglied inaktiv - 08.06.2008, 17:05



Antwort auf: Mutterschaftsgeld?

Hallo, verbindliche Infos gibt es hier leider nicht (bitte Hinweise lesen). Wenn Sie es unverbindlich wissen möchten-kein Problem. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2008



Antwort auf: Mutterschaftsgeld?

Hallo, normalerweise errechnet sich das Mutterschaftsgeld aus dem Einkommen der letzten 3 Monate vor dem MuSchu. Wenn du da nich für deinen AG gearbeitet hast, gbit es eigentlich nur die 13,- Eur/Tag von der KK. Es mag aber bei euch im Betrieb Sonderregelungen und/oder freiwillige Zahlungen geben - das kann dir aber nur die zuständige Personalabteilung sagen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 09.06.2008, 09:51



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